IT-RECHT

Unzulässige Meta-Tags

17.12.2004
Von Wolfgang Fritzemeyer

In einem kürzlich durch das Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Fall hatte ein Internet-Seiten-Betreiber eine fremde Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers als Meta-Tags im HTML-Code eingestellt und auf seiner Internet-Seite in so genannter - optisch nicht sichtbarer, jedoch von Suchmaschinen zu erkennender - "Weiß-auf-weiß"-Schrift verwendet. Der Inhaber der Marke hatte sich gegen die unerlaubte Verwendung seiner Marke gewehrt und eine Unterlassungsklage gegen den Internet-Seiten-Betreiber angestrengt.

Für das Gericht stellte die Verwendung der Marke als Meta-Tags und in "Weiß-auf-weiß"-Schrift eine eindeutige markenmäßige Nutzung dar. Dass die Benutzung für nor-male Domain-Besucher unlesbar war, ändert für das Gericht nichts daran, dass die Marke unrechtmäßig verwendet wur-de: Eine Wahrnehmbarkeit der Marke durch das menschliche Auge ist nicht erforderlich, die Erkennbarkeit durch die Suchmaschine reicht für das Gericht aus.

Der Beklagte hatte argumentiert, die Benutzung der Marke sei deshalb gerechtfertigt gewesen, weil sich das Markenrecht des Markeninhabers mit dem ehemaligen Inverkehrbringen der betreffenden Produkte durch den Markeninhaber erschöpft habe. Das Gericht teilte diese Ansicht jedoch nicht und sah keinen eventuellen Erschöpfungsgrund als gegeben an. Der Beklagte hatte nämlich gar nicht diejenigen Produkte zum Verkauf angeboten, die durch die eingetragene Marke geschützt waren (Paragraph 24 Markengesetz).

Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2003, wo das Gericht bei einem ähnlichen Sachverhalt keine unzulässige markenrechtliche Nutzung angenommen hatte. Die divergierenden Entscheidungen zur Verwendung fremder Marken als Meta-Tags lassen nur hoffen, dass sich in naher Zukunft auch der Bundesgerichtshof zu dieser Thematik wird äußern müssen.

OLG Hamburg, Urteil vom 06. Mai 2004, Aktenzeichen 3 U 34/04.

Zusammengestellt von Dr. Wolfgang Fritzemeyer, LL.M.,Sozietät Baker & McKenzie LLP in München. E-Mail wolfgang.fritzemeyer@bakernet.com.