Computer-Wartung:

Untersuchung über Wartungsverträge

21.08.1981

ZÜRICH (sg) - Im Zuge der enormen technologischen Entwicklungen im Computerbau hat auch der technische Wartungsdienst einige Veränderungen erfahren. In diesem Zusammenhang deuten insbesondere Begriffe wie "Ferndiagnose" oder "Telefonservice" darauf hin, daß EDV-Anwender heute weit stärker als früher beansprucht werden - als nämlich der Techniker noch ständiger Gast bei ihnen war.

Vor diesem Hintergrund gerät der gesamte Wartungsdienst, trotz seiner Notwendigkeit für einen störungsfreien EDV-Betrieb, zunehmend in das Schußfeld der Kritik. Und wenn schon vom Wartungsdienst die Rede ist, dann kann das Thema Wartungsvertrag nicht ausgeklammert werden.

Im Rahmen einer im vergangenen Herbst abgeschlossenen Dissertation hat sich Urs Waser einmal gründlich dieses verzwickten Themas angenommen. Herausgekommen ist dabei ein ganzes Buch voller Details und Ratschläge, die durchaus geeignet erscheinen, beim Abschluß von Wartungsverträgen für klare Verhältnisse zu sorgen.

Das auch als Herausgeber der bis heute zehnbändigen Reihe "Computer und Recht" verantwortlich zeichnende Professoren-Team Bauknecht, Forstmoser und Zehnder dürfte einiges dazu beigetragen haben, daraus etwas für die tägliche EDV-Praxis Verwendbares zu machen. Auch wenn sie sich vornehmlich an der schweizerischen Rechtsprechung orientiert, erscheint diese Untersuchung von Wartungsverträgen doch über die nationalen Grenzen hinaus als nützlich.