Regeln für die Ausgestaltung von Arbeit an Bildschirmen:

Untersuchung auf Strahlengefahr

05.06.1981

ESSEN (gr) - Um die Einhaltung gesundheitlicher Richtlinien bei der Arbeit an Sichtgeräten kümmert sich jetzt auch der Vorstand des Europäischen Bundes der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst (Eurofedop). Nach Mitteilung des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) stellte er in Luxemburg einige ergonomische Regelungen für die Arbeit an Datensicht- und Mikrofilm-Lesegeräten auf.

Der Vorstand des Eurofedop entschloß sich nach Angaben des CGB auf Antrag der deutschen Organisation, die Einhaltung folgender Regeln für die Arbeit an Bildschirmen zu fordern:

þDie Gesamtgestaltung der Arbeitsplätze muß unter Berücksichtigung der neuesten ergonomischen Erkenntnisse erfolgen.

þDie Arbeitsplätze sind nur in kleinen Einheiten anzuordnen. Die Zusammenfassung zu großen Komplexen muß vermieden werden.

þDa die Arbeit an Bildschirmgeräten erhöhte Aufmerksamkeit und Konzentration erfordert, sind innerhalb der Arbeitszeit stündliche kurze Pausen von 10 Minuten Dauer vorzusehen, die außerhalb des Arbeitsplatzes verbracht werden können. Diese Pausen sind auf die Arbeitszeit anzurechnen.

þDie Kräfte an Bildschirm-Arbeitsplätzen und Mikrofilm-Lesegeräten müssen regelmäßig augenärztlich und auf Strahlengefahren untersucht werden, um Gesundheitsschaden vorzubeugen .

þArbeiten an Bildschirmen sollen möglichst mit anderen Tätigkeiten kombiniert werden, um eine übermäßige Eintönigkeit zu vermeiden und die Motivation des Personals zu erhalten.

þÄltere und gesundheitlich beeinträchtigte Personen dürfen nur auf eigenen Wunsch für Arbeiten an Bildschirmgeräten eingesetzt werden. Hier sind frühzeitig geeignete Alternativen anzubieten.

þDie Aus- und Fortbildung des mit Bildschirmarbeit betrauten Personals ist umfassend durchzuführen. Hierbei sind auch arbeitspsychologische und physiologische Erkenntnisse zu vermitteln.

þSchichtdienst an Bildschirmgeräten ist durch zusätzliche Freizeit abzugelten.