Stimm- und Gesichtserkennung

Unsichtbare Fesseln für belgische Verbrecher

07.08.1998

Nicht jeder Gefangene muß ins Gefängnis. Stellen die Straftäter nach Befinden des Gerichts keine Gefahr für die Sicherheit der Gesellschaft dar, ist der Freigang angesichts überlasteter Gefängnisse eine Alternative zum Einsitzen. Der offene Strafvollzug soll zudem die Reintegration von Straftätern erleichtern. Trotzdem muß auch dieser Personenkreis kontrolliert werden. Dazu dient die elektronische Überwachung mit dem Computer als Bewährungshelfer und Wärter.

Das belgische Justizministerium entschied sich kürzlich für den Einsatz des Systems "Paroleguardian" von Keyware Technologies, das auf Stimmerkennung beruht. Es läuft auf einem mit 200 Megahertz getakteten Pentium-PC, auf dem Windows NT 4.0 installiert ist. Außerdem kommen NMS-Telefonkarten der Firma Lernout & Hauspie Speech Products zum Einsatz.

Die vorübergehend aus der Haft Entlassenen oder Untersuchungsgefangenen müssen einige Paßwörter - Daten oder Zahlenkombinationen - in ein Zentralsystem sprechen. Dabei entsteht ein Stimmprofil. Um sicherzustellen, daß der Computer die Stimme wiedererkennt, gibt es mehrere Wiederholungsläufe. Dabei sprechen die betreffenden Personen an unterschiedlichen Orten mit jeweils anderen Geräuschkulissen Kennungen in die Spracheingabe. Im alltäglichen Gebrauch weiß der Gefangene erst, welchen Code er sprechen muß, wenn er sich bei der Vollzugsbehörde meldet.