Unerlaubte Fragen

Unerlaubte Fragen

29.11.2000
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur nach Dingen fragen, die bei der Besetzung der Stelle eine Rolle spielen. Ob der Bewerber nun seit 40 Jahren verheiratet ist oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit seinem Goldfisch lebt, geht den Arbeitgeber nichts an.

Letztendlich ist jedoch die Art der zu besetzenden Stelle entscheidend, so darf z.B. ein Redakteur einer Tageszeitung durchaus nach seiner politischen Einstellung gefragt werden, da dies unmittelbar mit seinem Beruf zusammenhängt. Soll eine Putzfrau eingestellt werden, ist diese Frage unzulässig.

Krankheiten gehen den Chef etwas an, wenn sie ansteckend sind und die Gefahr besteht, dass nach einer Woche das ganze Büro lahmgelegt ist.
Auch nach einer chronischen Krankheit darf gefragt werden, da diese eventuell die Dauer der Arbeitsfähigkeit beeinflussen könnte.

Der aktuelle Kontostand des Bewerbers geht den Arbeitgeber nichts an, es sei denn, Sie müssen mit Lohn-Pfändungen rechnen. Es ist zwar peinlich dies zu erwähnen, letztendlich wird es der zukünftige Chef jedoch sowieso erfahren.
Bei Vertrauenspositionen, wie z.B. als Chefsekretärin oder Buchhalter, kann der Arbeitgeber nach einem vielleicht vorhandenen Schuldenberg fragen.
Kenntnisse über interne Pläne und Entwicklungen machen Sie als neuen Mitarbeiter für Konkurrenten sehr interessant und vielleicht sogar erpressbar.

Welchen Neigungen und Hobbys der Bewerber in seiner Freizeit nachgeht, hat den Chef in spe ebenfalls nicht zu interessieren. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: So müssen besonders gefährliche Sportarten, wie z.B. Fallschirmspringen oder Freeclimbing, auf Nachfrage angegeben werden.

Eine Gewerkschaftszugehörigkeit stellt für viele Arbeitgeber ein rotes Tuch dar. Der aufmüpfige Arbeitnehmer, der immer mehr Rechte fordert, steht nicht besonders hoch im Kurs. Kein Problem - verschweigen Sie ihm einfach Ihre Mitgliedschaft, sie geht ihn nichts an.