Public-ICT - E-Government

Gerichtsverfahren

Unendlicher Streit um Toll-Collect-Milliarden

02.07.2010
Von Johannes Klostermeier

Die Beteiligten spielen offenbar auf Zeit

Der Sprecher der Deutschen Telekom Andreas Middel schickt immerhin einen Auszug aus dem jüngsten und öffentlichen Geschäftsbericht des Konzerns von 2009. Hier steht alles ganz genau drin, zum Beispiel, was nach dem Einreichen der Klage des Bundes geschah:

Die Deutsche Telekom setzte sich gegen die ihrer Meinung nach unbegründeten Ansprüche zur Wehr. Die Klageerwiderung wurde dem Schiedsgericht am 30. Juni 2006 zugestellt. Die Replik der Klägerin wurde dem Schiedsgericht am 14. Februar 2007 zugestellt. Die Duplik der Beklagten wurde dem Schiedsgericht am 1. Oktober 2007 übergeben. Am 7. Januar 2008 und am 6. Februar 2008 gingen dann weitere Erklärungen des Bundes ein.

Dann tagte das Schiedsgericht zum ersten Mal: Im Juni 2008 fand die erste mündliche Verhandlung statt, in der das Schiedsgericht rechtliche Fragen mit den Schiedsparteien erörterte. Eine schiedsgerichtliche Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche wurde jedoch nicht getroffen. Auf Beschluss des Schiedsgerichts legten die Schiedsparteien Ende September 2008 der jeweils anderen Partei Unterlagen sowie Ende November 2008 eine schriftliche Stellungnahme zu den in der mündlichen Verhandlung erörterten Rechtsfragen und den vorgelegten Unterlagen vor.

Am 15. Mai 2009 nahmen die Parteien schriftlich Stellung zu der jeweiligen Stellungnahme der anderen Partei. Ferner setzte das Schiedsgericht eine weitere mündliche Verhandlung auf den 19. bis 22. Oktober 2009 an. In diesem Zusammenhang ordnete das Schiedsgericht die Vorlage weiterer Unterlagen und Dokumente sowie Zeugenvernehmungen an und benannte drei Plausibilitätsgutachter, die die bisher von den Parteien vorgelegten Gutachten bis zum 30. September 2009 hinsichtlich ihrer Plausibilität bewerten sollten.

Doch als Beobachter hat man den Eindruck, die Beteiligten spielen auf Zeit: Denn im Sommer 2009 versuchten die Konsortialpartner den vom Bund benannten Schiedsrichter wegen Befangenheit zu kippen. Das Schiedsgericht beschloss daraufhin am 4. September 2009, den Termin zur mündlichen Verhandlung und zur Abgabe der Plausibilitätsgutachten aufzuheben. Am 30. September 2009 wies das Schiedsgericht das Ablehnungsgesuch zurück. Gegen diese Entscheidung wiederum stellten die Beklagten am 6. November 2009 einen Ablehnungsantrag beim Verwaltungsgericht Berlin. Das hat am 17. Februar dieses Jahres den Antrag abgelehnt.