USA versus IBM:

Unbundling aus eigenem Entschluß?

23.04.1976

WASHINGTON - Im Antitrust-Verfahren USA versus IBM wurde die erste Phase der Zeugenvernehmungen abgeschlossen. Nachdem zunächst Topmanager aller großen Computerhersteller zur Frage des Marktanteils der IBM gehört wurden, will die Anklage jetzt IBMs Marktverhalten analysieren und insbesondere in der Frage des Unbundlings belegen, daß IBM keineswegs die Preise für Hardware, Software und Services trennte und seit dem 23. Juni 1969 getrennt berechnet, weil Wettbewerbs-Druck dies verlangte, sondern weil IBMs Management sich ausrechnete, daß durch die neue Preispolitik die Rentabilität des Unternehmens noch verbessert werden könne.

Bundling schuf Wettbewerbs-Vorteil

Noch 1965 - so zeigt eine dem Gericht vorgelegte IBM-Studie - galt Bundling als die bessere IBM-Strategie, um preisgünstigere Angebote der Konkurrenz für einzelne Marktsegmente abzublocken. "Um erfolgreich konkurrieren zu können, müßten Wettbewerber uns in unserem gebündelten Gesamt-Angebot übertreffen und nicht nur in einzelnen Segmenten, wo dies eher möglich wäre", heißt es in einem IBM-Management-Report aus dem Jahre 1965

Keine Rücksicht auf die Konkurrenz

Nicht etwa die Konkurrenz, behaupten die Regierungsanwälte, vielmehr Druck von Regierungsseite und Unzufriedenheit der Kunden - insbesondere der mündigen Großanwender, die nicht in gebündelten Preisen für Dienstleistungen mitzahlen wollten, die sie nicht benötigten - verursachten dann 1967 im IBM-Top-Management einen Sinneswandel. IBMs Preispolitik dokumentiere die Macht des Marktführers, unabhängig von Rücksichtnahmen auf die Konkurrenz operieren zu können.

Wichtigstes Ergebnis der vorherigen Anhörung der Regierungs-Zeugen aus dem Top-Management der IBM-Mitbewerber war, daß ausnahmslos bestätigt wurde, IBM habe durch entsprechende Gewinnspannen und finanzielle Rücklagen die Möglichkeit, jedwede Konkurrenz durch eventuelle Preissenkungen "auszuhungern". -m-