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UN-Urteil schiebt "Cybersquatting" einen Riegel vor

02.08.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Schiedsgericht der Vereinten Nationen hat sich in einem Rechsstreit über ähnlich lautende Domain-Namen zugunsten von Yahoo, Microsoft, AT&T und Japan Tobacco ausgesprochen. Die Entscheidung der World Intellectual Property Organization (WIPO) richtete sich gegen die Praxis des so genannten "Cybersquatting". Hierbei handelt es sich um die Registrierung der Internet-Adressen von bekannten Firmennamen oder ähnlich lautender Domains, die nicht weiter genutzt werden. Die Registrierung dient einzig zu dem Zweck, sich die Adresse zu sichern und mit dem Weiterverkauf der Rechte Geld zu verdienen.

Web-Portal Yahoo wurde in dem Urteil die Domain "campyahoo.com" zugesprochen. Der US-amerikanische TK-Konzern AT&T erhielt den Zuspruch über die Adressen "attmexico.com" und "att-latinamerica.com" und der japanische Zigarettenhersteller über "jt.com". Softwaregigant Microsoft bekam das Recht auf die Domain-Namen "microsoftnetwork.com", "linksexchange.com", "activexx.com", "hotmaill.com", "homail.com", "hotmai.com", "otmail.com" und "hotmailcom.com". Bei den letzteren Adressen handelt es sich um Seiten, die von Kunden irrtümlich wegen eines Tippfehlers angewählt werden und mit offiziellen Websites von Microsoft verwechselt werden können.