Musterprozess in Österreich

UMTS-Provider fordern Geld zurück

05.12.2003
MÜNCHEN (CW) - Österreich könnte für die Mobilfunkanbieter in Europa zu einem Präzedenzfall werden. In der Alpenrepublik haben sechs UMTS-Lizenznehmer den Staat auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer verklagt.

Die Blicke der international agierenden Mobilfunkunternehmen France Télécom, mmO2, KPN, Telefónica, T-Mobile und Vodafone sind nach Österreich gerichtet. Dort haben die UMTS-Netzbetreiber 3G, Connect Austria, Hutchison, Telekom Austria, Telering und T-Mobile Austria Klage gegen die Republik Österreich eingereicht. Die Kläger fordern unisono die Rückzahlung der Umsatzsteuer. Sie begründen ihren Anspruch damit, dass der Staat bei der Versteigerung unternehmerisch gehandelt habe und deshalb eine Mehrwertsteuer für die gezahlten Lizenzbeträge ausweisen müsse. Die Netzbetreiber berufen sich auf die sechste Umsatzsteuerrichtlinie der EU. Dort heißt es, dass der Staat bei Leistungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens eine Umsatzsteuer zu verrechnen hat.

Sollte das Sextett vor Gericht Recht bekommen, fließen rund 140 Millionen Euro aus der österreichischen Staatskasse an die Lizenznehmer zurück. Außerdem wird der Prozess Signalwirkung für andere europäische Staaten haben. Dort hoffen die Netzbetreibern sogar, dass die Klage wegen ihrer internationalen Relevanz an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht wird.

Im Falle einer Entscheidung zugunsten der UMTS-Lizenznehmer würden in Deutschland auf die Regierung Forderungen von rund acht Milliarden Euro zukommen. Im Bundesfinanzministerium, dem die für die Auktion verantwortliche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) unterstellt ist, gibt man einer Klage keine Chance. Aus Berlin verlautete, die Reg TP habe nicht als Unternehmen gehandelt, sondern eine hoheitliche Aufgabe übernommen. (pg)