Bundespatentgericht

UMTS-Patent von Samsung für ungültig erklärt

11.04.2013
Das Bundespatentgericht hat ein UMTS-Patent von Samsung für nichtig erklärt. Das in dem Schutzrecht beschriebene Verfahren ist Gegenstand eines Patent-Prozesses, in dem Samsung gegen Apple wegen einer angeblichen Verletzung dieses Patents geklagt hat.
Foto: Samsung

Das Bundespatentgericht hat am späten Mittwochabend die Gültigkeit des Samsung-Patents EP1005726 in Deutschland für nichtig erklärt. Das berichtet Patent-Blogger Florian Müller unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. Das Patent bezieht der Beschreibung zufolge auf einen "Turboenkoder/Dekoder und von der Servicequalität (QoS) anhängiges Rahmenverarbeitungsverfahren". Der südkoreanische Handy- und Tablet-Hersteller kann gegen das Urteil Berufung vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Samsung hatte ursprünglich das betreffende Patent zusammen mit anderen standard-wesentlichen Patenten für eine Klage vor dem Landgericht Mannheim gegen Apple eingesetzt. Nachdem dieses Gericht im Januar des vergangenen Jahres entschied, Apple habe das entsprechende Schutzrecht nicht verletzt, ging Samsung in Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist laut Foss Patents die nächste Anhörung für den 26. Juni 2013 angesetzt. Samsung fordert von Apple Lizenzgebühren für die Nutzung seiner standard-relevanten Patente.

Müller zufolge ist im März dieses Jahres das entsprechende Samsung-Patent auch in Großbritannien für ungülrtig erklärt worden. Außerdem sei Samsung mit diesem Patent in Italien und Australien erfolglos gerichtlich gegen Apple vorgegangen. In einem großen Patent-Prozess in den USA habe Samsung das US-Äquivalent des Patents kurz vor dem vorläufigen Urteil der Jury aus seiner Klage fallengelassen.

powered by AreaMobile