Herbe Kritik am neuen IT-System des BKA

Umstrittenes Debüt von Inpol-Neu

12.09.2003
MÜNCHEN (jm) - Noch hat es seine Tauglichkeit nicht unter Beweis stellen können, schon ist das Polizei-Fahndungssystem Inpol-Neu des Bundeskriminalamts (BKA) in der Kritik. Neu und schon veraltet lautet die vorherrschende Meinung. Bundesinnenminister Otto Schily reagierte vor der Presse entsprechend schlecht gelaunt. Inpol-Neu sei auf der Höhe der Zeit.

Es sei, sagte Schily, "ein sehr guter Tag für die Sicherheit der deutschen Bürger und ein schlechter für die Kriminellen". Mit Inpol-Neu stünden der Polizei im Bund wie in den Ländern ein "hochmodernes und leistungsfähiges Computersystem" zur Verfügung. Mit dem neuen System könnten nunmehr Fallgrunddaten wie etwa Tatort, Tatzeit und Delikt abgerufen werden, die "komplexe Beziehungsgeflechte besser erkennen" lassen. Der bereits am 16. August erfolgte Start von Inpol-Neu bestätige die Richtigkeit der Ende 2001 getroffenen Entscheidung, das Gesamtprojekt vollständig zu überarbeiten.

Mit dieser Bemerkung bezog sich Schily auf die Tatsache, dass das Projekt Inpol-Neu Ende 2001 vor dem Scheitern stand. Bereits seit 1990 projektiert, mussten die IT-Verantwortlichen elf Jahre später die technischen Anforderungen des Fahndungssystems herunterschrauben. Grund hierfür war, dass der Ausbau der Vorgangsbearbeitungssysteme in den einzelnen Bundesländern nicht so schnell wie geplant voran schritt und einzelne Landesdatenhaltungssysteme als Datenlieferanten für das zentrale Inpol-Neu-System ausfielen, wie es Inpol-Projektleiter Holger Gadorosi ausdrückte.

Kritiker von Inpol-Neu sagen, das BKA-System sei nichts anderes als Inpol-Alt mit neuen Geräten. Weiterhin gebe es eine Vielzahl von Bundespolizei-Dateien, die einzeln abgefragt werden müssten. Hierzu hieß es von Seiten des BKA, es gebe Bundes-Datenschutzgesetze, die es verhinderten, dass jeder Polizist auf alle Daten zugreifen dürfe. Hinzu kämen die jeweiligen Landes-Datenschutzregelungen. Hinderlich ist auch das BKA-Gesetz, das die Speicherung von polizeilichen Daten in einer übergreifenden Datei noch verbietet.

Prinzipiell aber würden bei einer Anfrage an Inpol-Neu auch Querverweise auf Delikte ausgegeben. So würde etwa aufgeführt, ob ein gesuchter Täter auch einen Eintrag in der Gen-Datenbank hat oder etwa wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetzes auffällig wurde.

An Inpol-Neu sind bislang 13 Bundesländer angeschlossen. Schleswig-Holstein wird noch dieses Jahr andocken, Berlin und Niedersachsen folgen im kommenden Jahr. Schily reagierte etwas angestrengt auf die Frage, ob Bayern denn nun das technisch bessere System verwende: "Inpol-Neu ist ein Bund-Länder-Projekt, an dem sich auch Bayern beteiligt hat."

Inpol-Neu basiert auf HP-"Superdome"-Servern unter HP/UX und nutzt laut Gadorosi Oracles Datenbanksystem "in der neuesten Version".