Einheitskonvention bei Massenzahlungsverkehr: Bänder statt Papier

Überweisungen ohne Belege

19.12.1975

FRANKFURT - Die für die Zeit nach den Sommerferien erwarteten Richtlinien kamen gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten: Aufgrund der "Einheitskonvention der deutschen Kreditinstitute zum Magnetbandaustausch im Massenzahlungsverkehr" wurden jetzt die "Richtlinien für den beleglosen Datenträgeraustausch" veröffentlicht .

Hinter diesen strohtrockenen Bezeichnungen verbirgt sich eine der wichtigsten Rationalisierungs-Aktionen im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, deren Auswirkungen nicht nur bis zu datenverarbeitenden Bankkunden, sondern bis zum Herrn Jedermann reichen. Wenn er nämlich künftig von seiner Bank einen Kontoauszug mit den Angaben "Gehalt 1275,28" oder "Wassergeld 13,95" erhält, aber keine Gut- oder Lastschriftbelege dazu, dann ist das eine direkte Folge des "beleglosen" Verfahrens. Das geht auch gut: Denn es ist ja bekannt woher das Gehalt kommt, und wer Anspruch auf das Wassergeld hat - und die Gehaltsabrechnung gibt's ohnehin im Betrieb, die Wassergeldabrechnung kommt einmal im Jahr per Post.

Indem sie untereinander Bänder statt Belege tauschen ("Magnetband-Clearing") rationalisieren die Banken ihre Abrechnungen zudem untereinander. Wesentlich an den neuen Richtlinien ist aber, daß sie auch für Bankkunden gelten: Sie können ihrem Institut ebenfalls Bänder entsprechend der Einheitskonvention schicken - mit Überweisungs- oder Lastschriftaufträgen. Der Bankkunde spart den Ausdruck, die Bank die Datenerfassung. Das war teilweise schon bisher möglich - aber nur aufgrund besonderer Vereinbarungen zwischen einzelnen Kunden und Instituten. Der wesentliche Vorteil des einheitIichen Verfahrens liegt darin, daß es die von Institut zu Institut unterschiedlichen Regelungen ablöst. Damit braucht der Bankkunde nur noch ein EDV-Programm, um die Bänder zu erstellen - sie werden von der Landeszentralbank genauso entgegengenommen, wie von einem kleinen genossenschaftlichen Institut.

Abgabetermine günstiger

So spielt jetzt für die DV-Organisation des Arbeitgebers beispielsweise keine Rolle mehr, von welchem Konto bei welchem Geldinstitut die L/G-Überweisungsaufträge abgebucht werden sollen - die Magnetbanderstellung bleibt dieselbe. Darüber hinaus können durch Auswerten der Bankleitzahlen der Arbeitnehmer-Konten optimale Überweisungswege festgestellt werden: Dadurch ergeben sich kürzere Laufzeiten, was zu günstigeren Abgabeterminen und unter Umständen noch zum Gewinn von ein oder zwei Valuta-Tagen führt. "Abfallprodukt" ist eine wesentliche Vereinfachung der Bearbeitung von Rückläufen (Zahlungen, die das begünstigte Institut wegen formaler oder inhaltlicher Fehler nicht verbuchen konnte) und von den in Zusammenhang mit der Vermögensbildung anfallenden "Erstanlagebestätigungen" die dem Arbeitgeber geschickt und ans Lohnkonto des Arbeitnehmers angehängt werden müssen.

Wer bisher institutsneutrale Papierüberweisungsvordrucke benutzte, darf sie in absehbarer Zeit nur noch mit OCR-A beschriften - ein Verfahren das vor allem bei großen Mengen von Zahlungen aufwendiger ist als der Bandtausch.

Informationen: Richtlinien für den beleglosen Datenträgeraustausch, Bank-Verlag GmbH, 5 Köln 1, Gereonstraße 58