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Überraschungen im Microsoft-Prozess

27.02.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wider Erwarten wird es im Kartellrechtsstreit gegen Microsoft doch unterhaltsam. Entgegen allen Voraussagen, nach dem Regierungswechsel in den USA würden republikanisch gesinnte Richter des Appellationsgerichts das erstinstanzliche Urteil gegen Microsoft schnell aufheben, geben sich nun die Bush-Getreuen Microsoft-kritisch. Ausgerechnet der zur demokratischen Partei gehörende vorsitzende Richter legt aber den Microsoft-Gegnern Daumenschrauben an.

Eigentlich stehen die Chancen für Microsoft gar nicht so schlecht, die durch das erstinstanzliche Urteil von Richter Thomas Jackson angedrohte Teilung abzuwenden. Ausgerechnet der vorsitzende Richter des Berufungsverfahrens, Harry Edwards, nahm die Anwälte der klageführenden Justizbehörde und der 17 Bundesstaaten wegen ihres Vorwurfs, Microsoft habe sein Monopol missbraucht, gehörig in den Schwitzkasten.

Edwards argumentierte am ersten Anhörungstag des Berufungsverfahrens, er könne bei Durchsicht der Akten nicht feststellen, dass Microsoft und Netscape direkte Konkurrenten seien. Schon aus diesem Grund lasse sich ein wettbewerbswidriges Verhalten von Microsoft gegenüber dem jetzt zu AOL gehörenden Unternehmen Netscape nicht konstruieren. Genau dies ist aber einer der wesentlichen Vorwürfe der Klageparteien gegen die Gates-Company.

Interessanterweise waren es die vier der republikanischen Partei angehörenden Richter des Berufungsverfahrens, die während der ersten Anhörung schwere Geschütze gegen Microsoft auffuhren: Überraschend stellte gerade David Sentelle, der als konservativster der sieben Richter des Appellationsgerichts eingeschätzt wird, Microsofts Verteidigungsstrategie in Frage. Er sagte, die Verhandlungsführung des Unternehmens sei in einem ganz wesentlichen Punkt falsch: Es stelle bestimmte so genannte Tatfragen (points of fact) dar, als handle es sich hierbei um Rechtsfragen (points of law). Diese Unterscheidung ist für den Prozess gegen Microsoft von ausschlaggebender Bedeutung: Ein Berufungsgericht kann Rechtsfragen "de novo", also ganz neu in das Verfahren einführen – was völlig im Sinne der Gates-Company wäre. Tatfragen hingegen dürfen nur dann vor dem Appellationsgericht neu eingebracht werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Richter des

erstinstanzlichen Verfahrens "ganz eindeutig irrige" Sachverhalte und Meinungen vertreten habe.