US-Bundesgerichtsbehörde

Twitter-Verbot für Geschworene gefordert

12.02.2010
Von pte pte
Nach mehreren Fällen, in denen sich Geschworene mit der Außenwelt via Web 2.0 zu aktuellen Verfahren ausgetauscht haben, zieht das US-Rechtssystem jetzt die Zügel an.

Die Judicial Conference des US-Bundesgerichtshofs fordert ein Twitter-Verbot für Geschworene. Richter sollen demnach Geschworene deutlich darauf hinweisen, dass laufende Prozesse, in die sie involviert sind, nicht im Internet bzw. im mobilen Web diskutiert werden dürfen. Im Grunde ist es eine Standardanweisung an die Jurys vor Gericht, dass keine Informationen nach außen weitergegeben werden dürfen, bevor ein Urteil gefällt wurde. Allerdings häuften sich in den USA in den vergangenen Monaten Fälle, in denen Geschworene mobile Geräte nutzten, um eigentlich vertrauliche Informationen zu laufenden Prozessen über Twitter, Facebook und Co zu verbreiten.

In einem Entwurf stellt die Judicial Conference klare Vorgaben auf und listet sämtliche Plattformen und Kommunikationskanäle, die nicht benutzt werden sollen. Darunter finden sich Geräte wie Handy oder Blackberry sowie E-Mail und SMS und Plattformen wie Twitter, Facebook oder YouTube.

In einem Memo von 28. Januar richtete sich Julie Robinson, Richterin aus Kansas und Vorsitzende der Judicial Conference, bundesweit an alle US-Richter. Die neuen Anweisungen erfolgten in Hinblick auf vermehrte Vorfälle, bei denen Geschworene Geräte wie Handys oder Computer dazu einsetzten, Nachforschungen anzustellen oder im Netz über Verfahren mit anderen zu kommunizieren. Robinson ist der Ansicht, dass die neuen, eindeutigeren Anweisungen dabei helfen werden, dass die Jury-Mitglieder die Absicht und den Sinn dahinter verstehen.

"In Deutschland gibt es keine Jury vor Gericht, wie dies in den USA üblich ist. Wir haben zwar Schöffengerichte, aber die 'Macht' dieser Schöffen ist weit eingeschränkter als jene der US-Geschworenen", erläutert Felix Barth, IT-Rechtler bei der IT Recht Kanzlei in München, im Gespräch mit pressetext. Eben aus diesem Grund seien auch keine Probleme mit Informationsweitergabe via Web oder Handy bekannt. "Auch ein Verbot ist nicht im Gespräch", ergänzt Barth. (pte)