Vor allem der Datenschutz wird vernachlässigt

TÜV deckt Sicherheitsmängel von Online-Shops auf

26.01.2001

63 Prozent der untersuchten Shops weisen laut TÜV eklatante Sicherheitsmängel auf, die auch wenig versierten Anwendern Manipulationen an Bestellungen oder das Ausspionieren von Kundendaten ermöglichen. Durch Unachtsamkeit und mangelnde Sorgfalt bei der Systemeinrichtung könnten Hacker "in der Regel ganz einfache, geradezu primitive Methoden für ihre Angriffe nutzen", so die Autoren der Studie. Ein überraschendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass die Angst der Verbraucher vor dem Missbrauch sensibler Daten - etwa Kreditkartennummern - noch immer die größte Hürde im B-to-C-Internet-Geschäft darstellt.

Wie das "Hamburger Abendblatt" berichtet, geben 86 Prozent der Online-Anbieter persönliche Daten an Dritte weiter, ohne ihre Kunden vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Trotzdem floriert der Handel mit solchen Informationen, da er - zumindest rein formal - nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstößt. So argumentiert der Direktversender Neckermann: "Die Vermietung zum Zwecke der Werbung ist im Wirtschaftsleben üblich und nach der einschlägigen Bestimmung des § 28 Abs. 2 Ziffer 1b des BDSG auch grundsätzlich nicht zu beanstanden". Allerdings gebe Neckermann keine geschützten Informationen, sondern lediglich die vom BDSG dafür zugelassenen Adressdaten an ausgewählte Unternehmen weiter. Diese würden auch nicht an die werbetreibenden Firmen direkt, sondern an spezielle Dienstleister übermittelt, die bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde registriert seien.