Thema der Woche

Topware und die Justiz

23.01.1998

Für die Topware AG ist der Gang zum Gericht nichts Außergewöhnliches: Bereits im Frühjahr 1996 hatte sich der Mannheimer Vertriebskonzern mit der Telekom-Tochter DeTeMedien einen offenen Rechtsstreit geliefert. Beide Hersteller hatten sich wegen des Vertriebs des Topware-Produkts "D-Info 2.0", einer Telefon-CD, monatelang juristisch beharkt. Ebenso war kurze Zeit später ein Streit über die Version 3.0 mit den Bonnern ausgebrochen.

Im letzten Jahr hatte Topware rund 50 Inhaber von Internet-Domains mit einem "D-" im URL-Namen mit Unterlassungsklagen konfrontiert, für die Topware-Aufsichtsratsmitglied und Unternehmens-Anwalt Joachim Steinhöfel, "unter Ausnutzung einer unklaren Rechtslage", wie der "Spiegel" formuliert, einen Streitwert von 500 000 Mark durchgesetzt hatte. Insgesamt 172 D-Bindestrich-Titel hatte sich Topware, so Vorstandsvorsitzender Hassinger im Oktober, gesichert. Ob "d-wirtschaft", "d-radio" oder "d-erotik" - für den Hamburger Anwalt sind Firmen, die das "D-" in eigenen Titeln verwenden, nichts als "Markenpiraten und Schmarotzer".