TK-Verordnung nimmt Hürde

22.11.1996

BONN (vwd) - Der Bundesrat hat der Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung unter der Bedingung zugestimmt, daß einige Änderungen vorgenommen werden. Die Ländervertretung fordert beispielsweise, die ISDN-Leistungsmerkmale Anklopfen, Anrufweiterschaltung, Einzelverbindungsnachweis und Rückfragen/Makeln ausdrücklich in der Verordnung zu nennen. Auch die Bereitstellung von öffentlichen Fernsprechern an allgemeinen und jederzeit erreichbaren Plätzen sei zu gewährleisten. Nach Angaben von Bundespostminister Wolfgang Bötsch könnte nun eine Entscheidung des Kabinetts noch im November erfolgen.