TK-Lizenzen für Esprit Telecom

27.06.1997

DÜSSELDORF (CW) - Das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) hat an die Esprit Telecom Deutschland GmbH, Düsseldorf, eine kombinierte Lizenz der Klassen 3 und 4 vergeben. Damit darf das Unternehmen eigene Übertragungswege für öffentliche TK-Services aufbauen und betreiben sowie ab dem 1. Januar 1998 Telefondienste für die Öffentlichkeit anbieten. Esprit Telecom gehört zur in London ansässigen Esprit Telecom Group Plc., die bereits in mehreren europäischen Ländern TK-Dienste anbietet.