Arbeitgeber müssen vorsorgen

Tipps zur Notfallplanung in Firmen

17.08.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Herausforderung Unternehmertestament

Die unternehmerische Verantwortung eines Firmeninhabers geht über den eigenen Tod hinaus: Ein Testament ist für jeden Unternehmer Pflicht. Zentrale Bedeutung gewinnt ein Testament, wenn eine Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten (noch) nicht umgesetzt wurde. Es ist regelmäßig zu empfehlen, nur eine Person als Nachfolger einzusetzen. Fehlt ein geeigneter Kandidat, muss das Testament klar und eindeutig regeln, wie das Erbe aufzuteilen ist. Es sollte ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der die Verteilung überwacht.

Unternehmertestamente sind streitanfällig und beschäftigen oft noch weit nach dem Tod des Firmenchefs die Gerichte. Aufgrund der großen Tragweite sollten Firmeninhaber ihren letzten Willen nicht ohne eingehende fachliche Beratung verfassen. Regelungen in einem Unternehmertestament sollten regelmäßig mit der aktuellen Rechtsprechung abgeglichen und gegebenenfalls angepasst werden.

Neben dem Testament sind der Gesellschaftsvertrag und der Ehevertrag wichtige Bausteine der Nachfolgeplanung. Leicht geraten vertragliche Regelungen in Konflikt. Unternehmer sollten Testament und Verträge aufeinander abstimmen und regelmäßig auf mögliche Inkonsistenzen hin prüfen. Testamentarische Verfügungen können ins Leere laufen, wenn sie nicht im Einklang mit dem Gesellschaftsvertrag stehen. Die Unternehmensnachfolge muss mit den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag konform sein. Regelungen können sich wechselseitig aushebeln. Nicht selten sind eine Prüfung des Gesellschaftsvertrags und eine Anpassung insbesondere der Nachfolgeklausel erforderlich.

Unternehmer sollten ihren Güterstand im Zuge der Nachfolgeplanung hinterfragen. Ob bei Scheidung oder im Todesfall: Zugewinnausgleichsansprüche der Ehepartner können ein erhebliches Risiko für das Unternehmen darstellen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Verkehrswerts und nicht nach dem meist niedrigeren Steuer- oder Bilanzwert.

Schnell gerät das Unternehmen in Liquiditätsprobleme, um die Ausgleichsansprüche zu erfüllen. Unternehmer sollten jedenfalls für den Fall der Scheidung per Ehevertrag den Zugewinnausgleich auf das Privatvermögen beschränken. Vollzieht sich die Firmenübergabe ohne wirtschaftliche Einschnitte, kommt dies oft auch der Unternehmerfamilie zugute. Viele Firmeninhaber stellen mit einer Nießbrauchsgestaltung oder dauernden Last sicher, dass das Unternehmen die Familie auch weiterhin gut versorgt.

Alles in allem stellt die Nachfolgeplanung eine komplexe Herausforderung für Unternehmer dar. Schon vergleichsweise kleine Unachtsamkeiten können weitreichende Folgewirkungen haben. Wie Erblasser das Unternehmen vor bösen Überraschungen schützen, zeigt der Infokasten "Keinen Konfliktstoff hinterlassen".