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Tiefschlag für Intel im Intergraph-Prozeß

08.06.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im Urheberrechtsprozeß, den die Workstation-Schmiede Intergraph gegen Intel angestrengt hat, ist eine Entscheidung gefallen, die die komplette Verteidigungsstrategie des Chipriesen über den Haufen werfen könnte. Intel hatte bisher stets behauptet, es sei durch einen Technologieaustausch mit National Semiconductor (Natsemi) in den Besitz genau der patentierten Technologie gelangt, auf die Intergraph für seine Prozessoren pocht. Intergraph selbst war erst 1987 durch den Kauf von Teilen von Fairchild Semiconductor, einer Natsemi-Tochter, Eigentümer der entsprechenden Rechte geworden.

Der vorsitzende Richter Edwin Nelson hat nun entschieden, daß sich das von Intel reklamierte Cross-Licensing mit Natsemi nicht auch auf deren Tochterfirmen (inklusive Fairchild) habe erstrecken könne. "Intel hat niemals eine Lizenz von irgend jemandem erhalten, der eine solche hätte erteilen dürfen", erklärte Nelson barsch. Intergraph hatte den Prozeß 1997 im Streit um die Rechte am (inzwischen nicht mehr hergestellten) "Clipper"-Chip angestrengt und darüber hinaus behauptet, Intel habe anschließend wichtige Informationen absichtlich zurückgehalten, um den Hersteller zu benachteiligen. Intel will sofort Berufung gegen Nelsons unliebsame Entscheidung einlegen.