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19.09.2006

¥ Regulierer für Entbündelung: Eine Regulierungsverfügung verpflichtet die Deutsche Telekom dazu, Wettbewerbern einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internet Protocol zu gewähren. Durch den IP-Bitstrom können Anbieter ihren Endkunden breitbandige Internet-Zugänge ohne Koppelung an den Telefonanschluss anbieten. Die Verfügung betrifft auch das schnelle VDSL-Netz der Deutschen Telekom.