Schreiben und Verwalten können nicht getrennt werden:

Textverarbeitung gehört an den Arbeitsplatz

23.02.1979

Mit dem System MAI 920 (vgl. CW-NR. 4 vom 26. 1. 79 und Nr. 5 vom 2. 2. 79) setzt endlich ein Anbieter im Minicomputerbereich deutlich auf die Karte "Textverarbeitung am Arbeitsplatz". Alle Prognosen über die Aufnahmefähigkeit des Marktes für Technologien zur Unterstützung von Textverarbeitungsaufgaben setzen an einer anachronistischen, tayloristischen Organisationsform der Textverarbeitung an, der gegenüber sich die meisten potentiellen Anwender - man möchte fast sagen "zum Glück" - bisher ablehnend verhalten haben.

Das wesentliche Kennzeichen dieser Art von Textverarbeitungsorganisation dokumentiert sich in folgenden Fragestellungen:

-Wie können Schreiben und Verwalten getrennt werden?

- Wie können zentralisierte Schreibund Verwaltungssekretariate installiert werden?

Dabei wird von einer "Verteufelung" des Sekretariats-Arbeitsplatzes ausgegangen, der als unorganisierter Mischarbeitsplatz" angesehen wird. "Mischarbeitsplatz" hat dabei keine positive Aussage im Sinne von Arbeitserweiterung und Arbeitsbereicherung, sondern eine negative Aussage im Sinne einer mangelhaften Organisation; der Blick ist auf tayloristische Formen der Arbeitsteilung gerichtet.

Ganz in diesem Sinne liest sich ein Praxisbericht einer einschlägigen Beratungsfirma (vgl. bit 2/1978, 5 ff.): "Folge und Ziel ist dann auch die Auflösung aller gemischten Arbeitsplätze, wo immer zweckmäßig und möglich, "Flurbereinigung" mithin, das heißt Zusammenfassung artgleicher Tätigkeiten. Dadurch sind spezialisierbare, technisierbare, zentralisierbare Servicedienste möglich."

Weil man versucht, Schreiben zu zentralisieren, um es zu automatisieren, wird es keinen Durchbruch für die computergestützte Textverarbeitung geben. Dies um so mehr, als man dabei Aufgaben der Textbearbeitung ("Problemtexte") per Sachzwang zu Aufgaben der programmierten Textverarbeitung ("Bausteinkorrespondenz") macht. Sprache als unser vornehmliches Kommunikationsmittel läßt sich nicht beliebig rationalisieren. Textverarbeitung ist Teil der Kommunikationsaufgabe der Sachbearbeitung; Kommunikation ist primäre Aufgabe der Sachbearbeitung. Schreiben muß als ein Kommunikationsmittel unter vielen begriffen werden. Deshalb kann computergestützte Textverarbeitung nicht als "Automatisierung des Schreibens", sondern muß als Hilfsmittel am Sachbearbeiterplatz gesehen werden. Mit anderen Worten: Durch die Anwendung moderner Informationstechnologien darf Textverarbeitung nicht vom Sachbearbeiter weiter weg (vom "Mischarbeitsplatz" Sekretariat zum zentralen Schreibbüro), sondern muß näher zum Sachbearbeiter hin verlagert werden.

Minicomputer-Technologien wie die MAI 920 machen dies möglich. Allerdings fehlt der MAI-Ankündigung ein weiterer Schritt: Der Schritt zur Wiedervereinigung von Text- und Datenverarbeitung. Oder soll der Sachbearbeiter- neben den üblichen Utensilien am Artbeitsplatz - in Zukunft vor zwei "Glotzaugen" sitzen, einem für Text-, einem für Datenverarbeitungsaufgaben? Wartungsfreundlich ist der Typenraddrucker Daisy M50, den die in Altheim ansässige Computer OEM-Trading GmbH (COT) vertreibt: Die gesamte Elektronik ist auf zwei Printplatten untergebracht. Sie läßt das kompakte Textverarbeitungsgerät eine Schreibgeschwindigkeit von 50 Zeichen pro Sekunde sowohl im Vorwärts- als auch im Rückwärts-"Gang" erreichen. Der Drucker ist ein Produkt der holländischen Firma Daisy Systems.