MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Laut einer Entscheidung des Richters Joseph Hart ist es Microsoft erlaubt, seinen Kunden in einer Vertraulichkeitsklausel Verschwiegenheit gegenüber Dritten über Lizenzvereinbarungen abzuverlangen. Nur nach Rücksprache mit der Softwareschmiede dürfen Lizenznehmer wie etwa Compaq oder Hewlett-Packard Angaben über die Modalitäten machen. Eine diesbezügliche Klage gegen Microsoft hatte das texanische Justizministerium, das sich in kartellrechtlichen Untersuchungen behindert fühlte, eingebracht. Der Beschwere der Texaner hatten sich elf weitere US-Bundesstaaten sowie das US-Justizministerium angeschlossen.