SCHOLZ REPORT

Testauftrag für das Rechenzentrum bei Closed-Shop-Betrieb

06.05.1977

Ein Testauftrag an das Rechenzentrum ist immer dann notwendig, wenn das Rechenzentrum im Closed-Shop-Betrieb gefahren wird. Beim Open-Shop-Betrieb ist der Programmierer während des Programmtests anwesend und kann selbst steuernd eingreifen, so daß eine spezielle Testanweisung nicht notwendig ist.

Wenn online per Terminal getestet wird, sind entsprechende Richtlinien für die Verwendung der jeweiligen Systemressourcen aufzustellen, an die sich alle Anwender zu halten haben. Eine Testanweisung erübrigt sich hier ebenfalls da der Testbetrieb automatisch geregelt wird. Zumindest erfolgt die Kommunikation zwischen Operator und Programmierer direkt per Terminal. Fehlende Anweisungen können nur dann ergänzt werden, wenn dies vom Masteroperator gemerkt wird, ehe der jeweilige Job fehlgelaufen ist. Dies ist allerdings nicht die Regel. Es gibt allerdings eine rege Kommunikation zwischen dem Masteroperator und den einzelnen Benutzern hinsichtlich der Systemressourcen oder der zu erwartenden Antwortzeiten bis zur Fertigstellung der Ergebnisse. Prinzipiell ähnelt die Abwicklung per Online-Programmierung sehr stark dem Open-Shop-Betrieb.

Eine Testanweisung ist also für alle diejenigen Fälle sinnvoll, wo im Batch-Betrieb getestet wird. Zwar wird der Anteil der Online-Programmierung in den nächsten Jahren stark steigen, der herkömmliche Batch-Test-Betrieb wird jedoch noch in den nächsten Jahren dominieren. Selbst wenn die Online-Programmierung voll eingeführt worden ist, verbleibt immer noch ein kleiner Teil an Batch-Arbeiten für umfangreiche Kettentests oder für diejenigen Arbeiten, wo Systemrestriktionen temporär aufgehoben werden müssen. Es lohnt sich also dennoch für fast alle Installationen, das Problem der Testaufträge zu überdenken. Welche Punkte sollten in einem derartigen Testauftrag geregelt sein? Je nach Systemgröße und Komfort der Rechenzentrums-Organisation müssen hier beträchtliche Unterschiede gemacht werden. Folgende Punkte können Bestandteil einer Testanweisung sein:

1. In fast allen Installationen müssen die angeforderten Hardwareeinheiten in irgendeiner Art und Weise deklariert werden. Dies kann dergestalt geschehen, daß konkret gesagt werden muß, wieviel Bänder, KB, Wechselplatten, Leser, Stanzer, Drucker etc. benötigt werden. Die Aussage kann aber auch so vom Programmierer gemacht werden, daß er die Abwicklung in einer entsprechenden Job-Klasse fordert, die dann automatisch entsprechende Systemressourcen zur Verfügung stellt.

2. Es sollte ein Hinweis auf programmierte Meldungen bzw. Anweisungen zum Programmabbruch bei irregulären Situationen erfolgen, falls hier nicht generelle Regelungen des Rechenzentrums im Sinne einer zentralen Lösung implementiert sind.

3. Es sind Materialanforderungen zum Test zu machen. Dies kann sich auf Papier, Vorschubbänder, Testbänder etc. beziehen. Hier sollte allerdings angestrebt werden, daß den Programmierern Testfiles auf Platten zur Verfügung gestellt werden. Ebenso sind Standards für Vorschubbänder (falls noch existent) zu schaffen, damit unnötiges Rüsten verhindert wird. Bandtests sollten, soweit es geht, eliminiert werden.

4. Der Testlauf selbst sollte in einer Kurzform bezeichnet werden, etwa als Test, Umwandlung, Katalog-Lauf, Maint-Lauf, Kettentest etc. Je nach Art des Laufs können unterschiedliche Vorprüfungen erforderlich sein.

5. Laufzeitangaben sind erwünscht, damit dem Rechenzentrum eine bessere Disposition ermöglicht wird. Bei großen Systemen kann hier ein Time-Parameter in den Job-Control-Anweisungen verwendet werden.

6. Informationen zur Abrechnung sind notwendig, wenn eine Kostenverrechnung auf die Anwender vorgenommen werden soll. Am besten werden diese Angaben gleich zu Beginn per Job Exit geprüft, so daß ein Job erst gar nicht ausgeführt wird, wenn die Abrechnungsinformationen nicht korrekt sind.

7. Falls zwingend eine bestimmte Partition oder Maschine verwendet werden muß, so sind hier entsprechende Angaben zu machen. Dasselbe gilt auch dann, wenn ganz bestimmte Arbeiten nicht gegeneinander laufen dürfen, da sonst konkurrierendes Update einer Datei auftreten würde.

8. Falls Originaldateien verwendet werden, so ist ein entsprechender Vermerk nebst Genehmigung des zuständigen Gruppen- oder Abteilungsleiters erforderlich.

9. Der Empfänger der Testauswertungen sollte ebenfalls angegeben werden. In großem Rechenzentrum bietet sich ein Automatismus über den Job-Separator an (Eintragung des Programmierernamens anstatt des Jobnamens).

10. Laufzeitkontrollen sind weniger sinnvoll in den Testanweisungen. Die Kontrolle erfolgt zweckmäßigerweise über ein Accounting-System mit Abrechnung nach Programmierer. Sofern dies per Account-Paket nicht realisierbar ist, kann der SORT-Exit zur Selektion verwendet werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die Identifikation nach Programmierer pro Job stimmt.