Rechtsstreit

Teradata lässt SAP nicht vom Haken

07.02.2022
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Im Streit mit SAP um den vermeintlichen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen und Patentverletzungen hat Teradata in Kalifornien eine Niederlage erlitten.
Der Streit zwischen Teradata und SAP geht in eine neue Runde.
Der Streit zwischen Teradata und SAP geht in eine neue Runde.
Foto: saeid yaghoubi - shutterstock.com

Teradata hat allerdings bereits Berufung gegen das Urteil eines kalifornischen US-Bezirksgerichts eingelegt. Ein Richter im Northern District of California hatte eine Klage von Teradata gegen den deutschen Softwarekonzern als weitgehend unbegründet zurückgewiesen. Allerdings blitzte auch SAP mit einer Gegenklage ab, wonach der US-Konkurrent angeblich Patente der Walldorfer verletzt habe.

Der Auslöser des Streits liegt viele Jahre zurück. 2008 hatten Teradata und SAP ein gemeinsames Joint Venture gestartet mit dem Ziel, Entwicklungen für neue Lösungen im Bereich Enterprise-Data-Analytics und -Warehousing (EDAW) voranzutreiben.

Damit habe SAP aber nur im Sinn gehabt, an Teradatas wertvolles geistiges Eigentum zu kommen, so der Vorwurf der Amerikaner. SAP habe das Know-how dazu verwenden wollen, seine eigene In-Memory-Datenbank HANA weiterzuentwickeln. Die Deutschen hätten Teradatas Geschäftsgeheimnisse gestohlen, um schnell ein wettbewerbsfähiges, wenn auch "minderwertiges", wie Teradata betonte, Produkt zu entwickeln. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von HANA habe SAP dann umgehend das Joint Venture mit Teradata aufgekündigt.

SAP zwingt seine Kunden zu HANA

Außerdem verstoße SAP gegen Kartellrecht, werfen die Teradata-Verantwortlichen dem deutschen Softwarehaus vor. Mit der Kopplung seines neuen ERP-Systems S/4HANA mit der hauseigenen Datenbank HANA würden andere Anbieter ausgeschlossen. SAP zwinge seine Kunden, ausschließlich HANA zu nutzen und versuche, Teradata zu verdrängen, beklagt der Data-Warehouse-Spezialist. Kunden, die ihre bestehenden ERP-Anwendungen erneuern oder erweitern wollen, würden gezwungen, auf HANA zu migrieren.

Mitte 2018 reichte Teradata in den USA Klage gegen SAP ein. Doch in der ersten Instanz wies US-Bezirksrichter William H. Orrick Ende 2021 alle Vorwürfe zurück. Teradata selbst habe es versäumt, seine angeblichen Geschäftsgeheimnisse als vertraulich zu kennzeichnen. SAP könne deshalb durchaus Eigentumsrechte an den aus dem Joint Venture resultierenden Ergebnissen geltend machen. Außerdem verneinte Orrick die kartellrechtlichen Ansprüche Teradatas. Der US-Anbieter habe nicht nachweisen können, dass SAP den Wettbewerb in den von Teradata definierten Märkten tatsächlich geschädigt habe.

Angebliches SAP-Patent ist nicht schützenswert

Aber auch SAP bekam einen Schuss vor den Bug. Der Konzern hatte sich mit einer Gegenklage gegen Teradata revanchiert. Doch auch die SAP-Vorwürfe, der US-Wettbewerber würde die Patente der Deutschen verletzen, ließ Richter Orrick nicht gelten. Besagte Patente aus dem Jahr 2004 seien nicht innovativ genug, um rechtlichen Schutz als Patent beanspruchen zu können. Es handle sich dabei lediglich um abstrakte Ideen zur Organisation von Daten.

Der Streit zwischen den beiden Softwareanbietern geht weiter. Teradata hat nun Berufung gegen das Urteil des kalifornischen Bezirksgerichts eingelegt. In einer weiteren Klage verlangt Teradata außerdem Schadensersatz von SAP. Das Verfahren soll 2023 starten. SAP wiederum hat in Deutschland Klage gegen Teradata wegen Patentrechtsverletzungen eingereicht. Sofern sich beide Parteien nicht außergerichtlich einigen, ist davon auszugehen, dass sich die Verfahren noch einige Jahre hinziehen werden.