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Telekom zu Line-Sharing verdonnert

24.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Telekom muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ihre Ortsnetze künftig für die Wettbewerber öffnen. Die Richter des 4. Senats wiesen gestern den Antrag des Ex-Monopolisten auf einstweiligen Rechtsschutz zurück und bestätigten damit die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom März dieses Jahres. Diese hatte im Rahmen der Umsetzung einer europäischen Richtlinie angeordnet, dass die Telekom ihren Konkurrenten binnen fünf Monaten das sogenannte Line Sharing ermöglichen muss (Computerwoche online berichtete). Damit sollen andere TK-Unternehmen die Möglichkeit erhalten, die Leitungen nicht nur komplett, sondern auch getrennt für unterschiedliche Dienste anzumieten. Der

obere Frequenzbereich der Telefonleitungen könnte damit für schnelle Datendienste wie DSL, und der untere zur Sprachübertragung genutzt werden. Offenbar um Zeit zu gewinnen, hatte der Bonner Carrier gerichtliche Schritte gegen diesen Beschluss eingeleitet. Das jetzt in zweiter Instanz verkündete Urteil ist nicht mehr anfechtbar.

Der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, forderte die Telekom auf, den Konkurrenten umgehend ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. "Das Gericht hat klar entschieden, dass unsere Entscheidung fehlerfrei ist", betonte er.