Telekom zieht den Kürzeren

08.11.1996

MÜNCHEN (CW) - Die Angaben in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom sind nicht urheberrechtlich geschützt. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und bestätigte damit in einem Revisionsverfahren ein Urteil des Landgerichts. Dieses hatte 1995 eine Klage der Telekom AG gegen Hersteller einer CD-ROM abgewiesen, auf der Namen und Telefonnummern sowie weitere Daten von rund 30 Millionen Telefonkunden gespeichert sind. Das OLG entschied, selbst bei einem Abscannen der einzelnen Daten aus Telefonbüchern liege keine Verletzung des Urheberrechts vor. Bei den Daten handle es sich um Material, das keinen Raum für schöpferische Eigenart lasse.