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Telekom verliert Rechtstreit gegen Telegate

31.08.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Münchner Telegate AG hat den Rechtsstreit mit der Telekom um die Rückzahlung von Datenkosten in Millionenhöhe vor dem Kölner Landgericht nach eigenen Angaben in erster Instanz gewonnen. Die 11. Kammer für Handelssachen verurteilte den Bonner Konzern am Mittwoch auf Rückerstattung von insgesamt 65,2 Millionen Euro, plus Zinsen seit Dezember 2004. Beim Landgericht war eine Bestätigung nicht zu erhalten.

Weitergehende Ansprüche auf Zinszahlungen wurden abgewiesen, hieß es in der Adhoc-Mitteilung von Telegate. Die Telekom kündigte unterdessen in einer ersten Stellungnahme rechtliche Schritte gegen das Urteil an. Die Kostenkalkulation des Unternehmens für die Überlassung der Daten an Wettbewerber seien vom Gericht nicht angemessen berücksichtigt worden, sagte ein Sprecher der T-Com. Die Forderungen von Telegate bezeichnete er erneut als inakzeptabel.

Das Münchner Unternehmen hatte die Deutsche Telekom verklagt, weil ihrer Ansicht nach die Rechnungen für die Bereitstellung von Teilnehmerdaten aus den Jahren 1996 bis 2004 überhöht waren. Zudem reichte Telegate unlängst vor dem Bonner Landgericht eine Schadensersatzklage in Höhe von 86 Millionen Euro ein. Der europäische Gerichtshof hatte im November vergangenen Jahres die Kosten der Teilnehmerdaten für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich festgelegt.

Rückendeckung erhielt der Auskunftsdienstleister außerdem durch eine Entscheidung der Bundesnetzagentur von Mitte August. Danach darf die Telekom künftig für die Überlassung ihrer Teilnehmerdaten an Wettbewerber insgesamt nur 770 000 Euro pro Jahr kassieren. Bis dahin hatte der Konzern 49 Millionen Euro verlangt.

"Die Entscheidung des Landgerichts sei nicht nur gut für Telegate, sondern auch für den Wettbewerb in der gesamten Telekommunikation", sagte Vorstandschef Andreas Albath der "dpa". Auch für die eingereichte Schadenersatzklage sei das Urteil Erfolg versprechend. In den Markt für Telefonauskünfte komme Bewegung. So werde das Unternehmen unter anderem durch einen kostenlosen Service (11880) im Internet seine Kompetenz verbreitern, betonte Albath. (dpa/mb)