MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Telekom muss einen weiteren Rückschlag verkraften. Nachdem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vergangene Woche gegen den Willen der Telekom die Interconnection-Entgelte senkte, folgte nun vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Schlappe gegen den Regulierer. Das Bonner Unternehmen hatte in einem jahrelangen Prozessmarathon gegen die Anordnung der Reg TP versucht, den Wiederverkauf seiner Dienste und Produkte durch Konkurrenten auf dem deutschen Markt zu verhindern. In letzter Instanz wurde die Klage des Ex-Monopolisten nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen. Die Richter entschieden, dass die Telekom ihren Wettbewerbern wesentliche Leistungen zum Wiederverkauf zur Verfügung stellen muss. "Der vom Telekommunikationsgesetz bezweckte Wettbewerb ist nicht auf diejenigen Anbieter beschränkt, die diese
Leistungen auf der Grundlage einer eigenen Netzinfrastruktur erbringen, sondern schließt die so genannten Reseller ein", heißt es in der Urteilsbegründung. (pg)