Verbrauchzentrale

Telekom verkauft Spotify nutzende Kunden für dumm

05.04.2016
Wegen der EU-Regelung zur Netzneutralität können Telekom-Kunden mit der Spotify-Option nicht mehr unbegrenzt Musik hören, sagt die Telekom. Doch mit dieser Begründung verkauft der Mobilfunkanbieter der Verbraucherzentrale Sachsen zufolge seine Kunden für dumm.
Musik-Streaming via Spotify
Musik-Streaming via Spotify
Foto: David Molina G - shutterstock.com^

Die Verbraucherzentrale Sachsen wirft der Deutschen Telekom vor, ihre Kunden für dumm zu verkaufen. Grund für den Vorwurf ist die Rechtfertigung des Mobilfunkunternehmens für die Ende dieses Monats in Kraft tretende Spotify-Drosselung für Mobilfunkkunden der Telekom mit der Music-Streaming-Option. Ende April drosselt das Unternehmen nämlich trotz gebuchter Option auch den Musik-Streaming-Dienst Spotify, wenn die Nutzer ihr monatlich zur Verfügung stehendes Highspeed-Datenvolumen ausgeschöpft haben.

Als Grund für die Änderung des Modells gibt die Telekom die Ende dieses Monats in Kraft tretende EU-Verordnung zur Netzneutralität an. Das sei den Verbraucherschützern zufolge zwar eine wohlklingende, letztendlich aber falsche Begründung. So erklärt Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen:

"Wenn nun die Telekom behauptet, dass sie mit der Änderung ihres Spotify-Modells dem neuen Netzneutralitätsgebot gerecht werden würde, wird wohl eher der Nutzer für dumm verkauft."

Das Musikhören über Spotify mit der Musik-Streaming-Option beeinträchtigt weiterhin nicht das in den jeweiligen Telekom-Tarifen vorgegebene Datenvolumen für das mobile Internet, sondern wird erst dann gedrosselt, wenn der allgemein den Kundenzur Verfügung stehende Highspeed-Traffic aufgebraucht ist. "Das hat mit Netzneutralität sehr wenig zu tun", kritisiert Henschler.

Netzneutralität soll für Gleichberechtigung sorgen

Mit der ab dem 30. April 2016 in Kraft tretenden EU-Verordnung zur Netzneutralität müssen alle Anbieter von Internetzugangsdiensten den gesamten Internetverkehr gleich behandeln - unabhängig von Sender und Empfänger sowie den übermittelten Inhalten. Somit darf kein Online-Dienst, also auch kein Streaming-Dienst wie Spotify oder Netzwerke wie Facebook und Twitter, eine Sonderbehandlung bekommen. Damit soll dafür gesorgt werden, dass auch kleinere oder jüngere Dienste einen gleichberechtigten Zugang zum Markt haben und die Vormachtstellung etablierter Anbieter verhindert wird.

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