Ministerium plant dreistufige Tarifreform

Telekom soll bis 1995 ihre Mietleitungstarife anpassen

17.01.1992

BONN (vwd) - Die Telekom wird nach jüngsten Vorgaben des Bundespostministeriums innerhalb von drei Jahren ihre Tarife für Übertragungsleistungen via Datenfernleitungen auf ein kostengerechtes und international vergleichbares Niveau senken müssen. Das Postunternehmen kann dabei jedoch aufgrund seiner, wie es im Ministerium hieß, "angespannten Finanzlage" schrittweise vorgehen.

Trotz des Netzmonopols ist im einzelnen vorgesehen, die Tarifreform in drei Schritten zu vollziehen. Als erstes soll der Telekom zugestanden werden, eine Anpassung der Tarifstruktur vorzunehmen. Damit könne die Tarifstruktur insgesamt einnahmeneutral der tatsächlichen Kostenstruktur angenähert werden. Dies wird nach Darstellung des Ministeriums Tariferhöhungen für kurze und Tarifsenkungen für lange Übertragungswege zur Folge haben, insgesamt aber zu keiner Mehrbelastung der Kunden führen. Mit der Genehmigung eines so gestalteten neuen Tarifsystems sei allerdings untrennbar die Verpflichtung für die Telekom zu einer internationalen Anpassung des Tarifniveaus verbunden, für die der 31. Dezember 1994 als Schlußtermin festgelegt wurde.

Anders als bei den Tarifen für Mietleitungen im Mobilfunk, der einen erst neu zu erschließenden Markt darstelle, würde die Telekom ans Sicht des Ministeriums bei einer sofortigen Tarifsenkung unmittelbar Umsatzrückgänge in bestehenden Märkten zu verzeichnen haben. Für allgemein angebotene Übertragungswege mit einer Kapazität von 2 Mbit/s könnten jedoch im Hinblick auf Kostengerechtigkeit und internationale Vergleichbarkeit die Tarife maximal doppelt so hoch sein wie die entsprechenden heutigen Tarife für den digitalen Mobilfunk.

Darüber hinaus hält es die Behörde von Minister Schwarz-Schilling für zweckmäßig, daß bei Erreichung dieser Tarifobergrenze "in Abhängigkeit von der konkreten Nachfragesituation des Nutzers" Nachlässe gewährt werden, die die Kosteneinsparungen namentlich bei Großabnehmern berücksichtigen. Bei anderen Übertragungswegen, etwa Mietleitungen mit Übertragungsraten von 64 Kbit/s und 34 Mbit/s, sei noch nicht endgültig klar, welches Tarifniveau kostengerecht und im internationalen Vergleich angemessen sei. Entsprechende Analysen sollen bis zum 30. Juni 1992 abgeschlossen werden.