Gericht bestätigt Pflicht zum Flatrate-Angebot

Telekom muss Wettbewerbern einen Pauschaltarif bieten

16.02.2001
MÜNCHEN (CW) - Die Deutsche Telekom AG muss nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln anderen Internet-Service-Providern (ISPs) einen Pauschaltarif, auch Großhandels-Flatrate genannt, anbieten. Der Richterspruch bestätigt damit das Vorgehen der Regulierungsbehörde, den Konzern zu einem solchen Angebot zu verpflichten.

Nachdem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Carrier im November vergangenen Jahres dazu veranlasst hatte, ein solches Angebot zu unterbreiten, hatten die Bonner einen Antrag auf Aussetzung der Verpflichtung gestellt, der nun in Köln abgelehnt wur-de. Ob die Telekom Widerspruch einlegen wird, steht noch nicht fest. Wie ein Sprecher lediglich mitteilte, prüft der Konzern das Urteil zur Zeit.

Parallel zur gerichtlichen Auseinandersetzung hatte die Telekom Mitte Dezember letzten Jahres ein Flatrate-Angebot unterbreitet. Daher fühlt sich der Konzern nun auch nicht unter Druck gesetzt. Gegen einen Monatspreis von 4800 Mark wollen die Bonner dem Mitbewerb 30 gleichzeitig nutzbare Leitungen überlassen, was einer Netzbandbreite von 2 Mbit/s entspricht. Damit sind jedoch nur die Kosten zwischen Endkunde und Ortsvermittlung abgegolten. Allerdings müssen andere ISPs zusätzlich noch die Verbindung zwischen dieser Vermittlungsstelle und dem Interconnection-Punkt, also der Schnittstelle zwischen der Telekom und dem jeweiligen Wettbewerber, zahlen, und die wollen sich die Bonner nach wie vor pro Minute vergüten lassen - es sei denn, die Anbieter würden selbst die Leitung verlegen. Die Branche kritisierte die Offerte denn auch als Scheinangebot.