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Bundesnetzagentur setzt sich durch

Telekom muss Kabel-Leerrohre für Wettbewerber öffnen

24.01.2008
Die Telekom muss den Wettbewerbern den Zugang zu den Kabel-Leerrohren gewähren, um ihnen den Aufbau von eigenen Hochgeschwindigkeitsnetzen zu erleichtern.

Einen Eilantrag des Bonner Konzerns gegen eine entsprechende Anordnung der Bundesnetzagentur lehnte das Kölner Verwaltungsgericht ab. Die Bonner Behörde begrüßte am Mittwoch die Entscheidung. "Jetzt besteht die Chance, noch mehr Investitionen zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Anschlussbereich anzustoßen", erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth.

Wettbewerber und Telekom streiten seit vielen Monaten über die Nutzung des Hochgeschwindigkeitsnetzes (VDSL), das die Telekom bis zum Jahresende in 50 großen deutschen Städten mit Investitionen von drei Milliarden Euro aufbaut. Über dieses Netz will das Unternehmen neue Produkte wie hochauflösendes Fernsehen anbieten, um so verlorene Marktanteile wieder zurückzugewinnen. Die Wettbewerber fordern einen Zugang zum Glasfasernetz des Branchenriesen.

Die Telekom bedauerte den Gerichtsentscheid: "Wir hätten uns eine investitionsfreundlichere Entscheidung gewünscht", betonte ein Sprecher. Zugleich wies er darauf hin, dass die Klagen der Wettbewerber ein "Scheingefecht" seien. Kabelkanäle in Deutschland seien reichlich vorhanden und kein Engpass. Beim Bundesverband der regionalen Telekom-Gesellschaften BREKO hieß es, dass der Wettbewerb Zugang zum schnellen VDSL-Netz erhalten soll, sei zu begrüßen. (dpa/tc)