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Telekom-Monopol im Ortsnetz fällt

30.09.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesrat hat einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt, wonach Telefonkunden den Anbieter auch im Ortsnetz frei wählen können. Sie haben dabei die Wahl zwischen Call-by-Call-Verfahren oder einem dauerhaften Wechsel zu einem Konkurrenten der Deutschen Telekom (Preselection). Mit dieser Gesetzesänderung dürfte die Bundesregierung eine drohenden Klage der EU abgewendet haben.

Die Regelung sieht vor, dass Call-by-Call-Anbieter angemessen an den Infrastrukturkosten der Netzbetreiber beteiligt werden. Einzelheiten soll die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post festlegen. Wegen den zu erwartenden Diskussionen, zu welchen Konditionen die Telekom ihre Netze zur Verfügung stellt, ist es fraglich, wann die ab Dezember wirksame Novellierung de facto greifen wird. Unklar ist wegen der vielen offenen Fragen auch, ob sich für die Verbraucher wirklich spürbare Preisvorteile ergeben werden. (rg)