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Telekom-Monopol im Ortsnetz fällt

11.09.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Monopol der Deutschen Telekom auf der so genannten "letzten Meile" gehört voraussichtlich ab 1. Dezember 2002 der Vergangenheit an. Zu diesem Zeitpunkt soll das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft treten, das jetzt den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat passiert hat. Es sieht vor, dass künftig auch im Ortsnetz das Call-by-Call-Verfahren Anwendung findet, das heißt, der Verbraucher kann über eine Nummernvorwahl die Dienste eines bestimmten Carriers in Anspruch nehmen, ohne den Hauptanschluss - in der Regel bei der Telekom - kündigen zu müssen. Bislang war Call-by-Call nur bei Ferngesprächen möglich, während im Ortsnetz die Telekom das alleinige Sagen hatte, mit Ausnahme der wenigen Städte, wo City-Carrier über eine eigene Infrastruktur bis in die Haushalte verfügen.

Mit der Novellierung des TKG kommt Deutschland einer Forderung der EU-Kommission nach, die den Regierungen aller EU-Staaten eine Liberalisierung der Ortsnetze schon zum 1.Januar 2000 ins Stammbuch geschrieben hatte. Mit fast dreijähriger Verspätung klappt es jetzt endlich in Deutschland. Zu der Verzögerung war es auch gekommen, weil die Novellierung des Gesetzes im Juli im Bundesrat gescheitert war. Damals hatte sich unter anderem Nordrhein-Westfalen gegen das neue Gesetz gesperrt, weil es Wettbewerbsnachteile für City-Carrier befürchtete, die bereits viel Geld in die eigene Infrastruktur gesteckt haben. In Nordrhein-Westfalen gilt dies besonders für die Netzbetreiber NetCologne in Köln und ISIS in Düsseldorf. Die Landesregierung wie auch der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (Breko) waren gegen das neue TKG Sturm gelaufen,

weil sie fürchteten, Provider ohne eigene Infrastruktur könnten Ortsgespräche zu Dumpingpreisen anbieten. Einem solchen Missbrauch beugt das TKG jetzt durch eine Mietzahlung der Newcomer vor. (pg)