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Telekom darf Aktivplus-Tarife weiterhin anbieten

30.01.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Beschwerden der Deutschen Telekom und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) stattgegeben und vier Beschlüsse aus niederer Instanz des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben, die der Telekom die Tarife "Aktivplus XXL" und "Aktivplus Basis Calltime 120" untersagt hatten. Kunden erhalten damit gegen eine höhere Grundgebühr die Möglichkeit, am Wochenende oder 120 Minuten lang ohne Gesprächskosten zu telefonieren. Wettbewerber sahen dadurch ihre Chancen beeinträchtigt.

Das OVG Münster kam zu dem Schluss, die Verbindungspreise der beanstandeten Tarife lägen zwischen der Dumping-Preisgrenze und dem Standardentgelt. Sie seien ferner kostendeckend und würden nicht über die Grundgebühr quersubventioniert. (tc)