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Telegate wittert nach EuGH-Urteil Morgenluft

26.11.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Auskunftsanbieter Telegate AG hofft nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes auf jährliche Einsparungen von mehr als zwei Millionen Euro. Der EuGH hat grundsätzlich entschieden (Aktenzeichen C109/03), dass alternativen Auskunftsanbietern nur Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, die mit der reinen Übermittlung von Teilnehmerdaten verbunden sind - nicht aber Kosten für beispielsweise Erfassen und Pflege von Teilnehmerdaten, weil diese zum normalen Sprachtelefondienst gehören und in der Telefonanschlussgebühr bereits enthalten sind.

Telegate ist seit Jahren der Ansicht, die Deutsche Telekom verlange von Auskunftswettbewerbern überhöhte Preise für ihre Kundendaten. "Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die von der deutschen Regulierungsbehörde RegTP gewählte Definition des Begriffs Datenkosten nicht konform ist mit der europäischen Rechtsauffassung", erklärte Andreas Albath, Vorstandsvorsitzender von Telegate. Seine Firma habe daher bei der RegTP ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet, dass hoffentlich endlich für fairere Wettbewerbsbedingungen sorge. (tc)