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Telefonverbindungen können zwei Tage später noch nachvollzogen werden

02.09.1998
Von md 
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Polizei kann sämtliche Verbindungen im deutschen Festnetz bis zu zwei Tage lang zurückverfolgen. Die Deutsche Telekom und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, bestätigten gestern einen Bericht des TV-Magazins "Report". Seit Anfang des Jahres hat die Polizei Zugriff auf einen Zentralrechner der Telekom. Damit kann sie alle Telefongespräche - auch von anderen Anbietern - zwei Tage zurückverfolgen und dokumentieren. Pro Jahr werde von dieser Möglichkeit voraussichtlich mehrere Dutzend Mal Gebrauch gemacht. Voraussetzung für den Einsatz sei eine richterliche Anordnung oder die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, daß "Gefahr im Verzug" sei. Jacob forderte die Einschränkung der Nachrecherchemöglichkeit.

Streit herrscht aber auch über die Kosten der Nutzung: Ein durchschnittlicher Suchlauf komme auf 28 000 Mark. Die Länder verlangen mit Berufung auf ein Fernmeldeanlagengesetz von 1915 von der Telekom, diese Kosten zu übernehmen.