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Telefonüberwachung kostet TK-Unternehmen Millionenbeträge

27.04.2007
Nach Angaben des VATM wälzten die Strafverfolgunsgbehörden 2006 die Kosten von über 40.000 Überwachungsmaßnahmen auf die TK-Unternehmen ab. Deshalb fordert der Verband eine angemessene Entschädigungsregelung.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen befürchtet der Verband der Anbieter von Telelommunikations- und Mehrwertdiensten ("VATM"), mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung weitere Millionen-Belastungen auf die Wirtschaft zukommen. So haben die Strafverfolgungsbehörden im vergangenen Jahr fast 41.000 Überwachungsmaßnahmen in Festnetz und Mobilfunk angeordnet. Das sind noch einmal anderthalb Prozent mehr als 2005. Der VATM, in dem die Telekom-Konkurrenten organisiert sind, bezieht sich auf eine Statistik der Bundesnetzagentur. Aufgrund der unzureichenden Entschädigungsregelungen seien die Anbieter auf dem deutschen TK-Markt dadurch wie in den Vorjahren mit Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich belastet worden.

"Die TK-Unternehmen tun alles Menschenmögliche, um die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Es kann aber nicht sein, dass sie dann auch noch auf den Kosten sitzenbleiben", verdeutlicht VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Problem der Branche. "Die aktuelle Praxis, die Anbieter mit 17 Euro pro Stunde abzufinden, wird den Aufwänden der Unternehmen, die für die Überwachung qualifiziertes Personal und teure Technik bereitstellen müssen, in keiner Weise gerecht."

Außerdem, so der VATM-Geschäftsführer weiter, sehe die Verfassung vor, dass der Staat die Kosten für von ihm angeordnete Überwachungsmaßnahmen zu tragen habe: "Und schließlich wäre die derzeitige Regelung in anderen Branchen völlig undenkbar. Es käme doch wohl niemand auf die Idee, dass ein Automobilhersteller der Polizei seine Fahrzeuge kostenfrei zur Verfügung zu stellen habe, weil diese für die Strafverfolgung benötigt werden. Warum werden dann also Telekommunikationsanbieter in dieser Weise behandelt?"

Ein weiteres Ansteigen der jetzt schon hohen Kosten für die Telekommunikationsüberwachung, die auf die Anbieter abgewälzt werden, befürchtet der Verband durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Danach sind die TK-Unternehmen ab 1. Januar 2008 verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten im Festnetz und Mobilfunk sechs Monate zu speichern. Beim Mobilfunk wird zusätzlich auch der Ort der Anrufe erfasst.

"Hier darf man mit Fug und Recht von zusätzlichen Kosten in zweistelliger Millionenhöhe ausgehen, mit denen die deutsche TK-Wirtschaft belastet wird", warnt Grützner. "Die Anbieter werden Kosten in dieser Größenordnung an die Verbraucher weitergeben müssen, so dass Telefonieren und Internetnutzung sich verteuern werden. Das kommt einer verfassungswidrigen Zwangssteuer gleich, die die Telefonkunden für staatliche Überwachungsmaßnahmen zahlen sollen." (hi)