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Telefontarifumstellung ohne Einverständnis des Kunden rechtswidrig

30.11.2006
Die Umstellung eines Telefontarifs ohne Einverständnis des Kunden ist rechtswidrig. Das hat jetzt das Landgericht Bonn nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Donnerstag entschieden.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hatte Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten. (Az.: 1 O 521/05).

In der Regel begann alles mit einem unerwünschten Werbeanruf, der den Telekomkunden einen neuen Tarif schmackhaft machen wollte, berichtete die Verbraucherzentrale. Doch selbst bei ausdrücklicher Ablehnung sei kurz danach eine Vertragsbestätigung beim Kunden eingetroffen, die eine automatische Umstellung auf den neuen Tarif mit sich brachte. Widersprüche bei der Telekom-Hotline oder auch schriftlich hätten sich oft als ausgesprochen mühselig gestaltet und manchmal erst im dritten oder vierten Anlauf Erfolg gehabt. Wer sich nicht wehrte, musste nach dem neuen Tarif zahlen - unfreiwillig.

Genau dieser Umstellung ohne Einverständnis des Verbrauchers schiebe das so genannte Anerkenntnisurteil vom 20. November einen Riegel vor, hieß es. "Der Rechtsstaat müsste rechtswidrige Geschäftspraktiken weitaus schneller und wirkungsvoll unterbinden können", forderte der Geschäftsführende Vorstand Alexander Bredereck. Er wies darauf hin, dass im vorliegenden Fall länger als ein Jahr mit Rechtsverletzungen Gewinne eingefahren worden seien. Betroffene Verbraucher mussten sich trotz des Verfahrens einzeln zur Wehr setzen, um Nachteile zu verhindern. "Geht die Telekom weiterhin auf diese Weise vor, werden wir jedem einzelnen Verstoß nachgehen", kündigte Bredereck an. (dpa/tc)