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Landgericht München hebt Vermögensarrest größtenteils auf

Teilniederlage für BenQ-Mobile-Insolvenzverwalter

16.11.2007
Im Streit um die Vermögenswerte des zusammengebrochenen Handy-Herstellers BenQ Mobile hat der Insolvenzverwalter vor Gericht eine Teilniederlage erlitten.

Das Landgericht München entschied am Donnerstag, dass ein sogenannter Vermögensarrest des Insolvenzverwalters auf einen Betrag von 1,7 Millionen Euro, den er sichern wollte, aufgehoben wird. Für weitere rund 400.000 Euro einschließlich Verfahrenskosten sei der Arrest dagegen aufrechterhalten worden, teilte das Gericht mit. Falls die Taiwaner nun einen Betrag in dieser Höhe hinterlegen, könnten sie ihre Vermögenswerte aus Deutschland abziehen. Bis dahin bleiben diese allerdings gepfändet.

Der Insolvenzverwalter hatte Zahlungen in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro an BenQ Corp. angefochten. Über etwaige Ansprüche muss erst in einem Hauptverfahren entschieden werden. Mit Blick darauf wertete seine Kanzlei die Entscheidung des Landgerichts München als Erfolg und "prozesstaktischen Etappensieg". Bei den rund 400.000 Euro ging es um die Anfechtung einer Zahlung von BenQ Mobile an die Mutter in Taiwan, die am 28. August 2006 erfolgt sei und damit zu einem Zeitpunkt, an dem der Handy-Hersteller bereits zahlungsunfähig gewesen sei, erklärte die Kanzlei.

Mit der Bestätigung dieses Anspruchs habe das Gericht signalisiert, dass es ebenfalls davon ausgehe, dass BenQ Mobile bereits zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig gewesen sei und damit einen Monat, bevor der eigentliche Insolvenzantrag gestellt worden sei. "Das ist für uns die eigentlich entscheidende Botschaft und darauf können wir im weiteren Rechtsstreit mit BenQ aufsetzen", erklärte Stephan Ammann von der Insolvenzverwaltung in einer Mitteilung.

Bei dem zweiten Betrag handelte es sich um angefochtene Bonuszahlungen an frühere BenQ-Mobile-Mitarbeiter, die nur Tage vor Stellung des Insolvenzantrages erfolgt seien, erklärte die Kanzlei. (dpa/tc)