In der DV-Einführungsphase gibt es die meisten Probleme

Technologieberatung des DGB bietet Betrieben Hilfestellung an

21.08.1992

*Reinhard Bechmann und Christoph Landerer sind Mitarbeiter beim DGB Technologieberatung e.V. in Berlin.

Die DV-Einführung hat auch ihre Schattenseiten. Denn immer noch konfrontieren Arbeitgeber häufig die Arbeitnehmervertretungen mit Planungen oder der bereits erfolgten Realisierung von DV-Systemen, die teilweise sensible Mitarbeiterdaten verarbeiten, ohne daß sie vorher darüber informiert wurden. Reinhard Bechmann und Christoph Landerer berichten über die Hilfestellung, die der DGB Technologieberatung e.V. anbietet.

Problemfelder wie Arbeitsplatzabbau, erweiterte Kontrollmöglichkeiten über Leistung oder Verhalten der Beschäftigten und neue Belastungen durch die Tätigkeit an Bildschirm-Arbeitsplätzen müssen von den Betriebs- oder Personalräten frühzeitig erkannt und durch geeignete Maßnahmen eingeschränkt werden. Ein menschengerechter Technikeinsatz setzt auch die frühzeitige Ermittlung gewünschter Systemeigenschaften und möglicher Verbesserungen in der Arbeitsorganisation aus Anwendersicht voraus. Die Unterstützung der Betriebs- und Personalräte bei der Bewältigung dieser Aufgaben hat sich der DGB Technologieberatung e. V. Berlin zum Ziel gesetzt, der 1988 von den Berliner Gewerkschaften gegründet wurde.

Besonderes Augenmerk richtet die Beratungsstelle auf folgende Fragen:

- Welche Änderungen der Arbeitsorganisation und der fachlichen Anforderungen an die Arbeitnehmer sind mit dem DV Einsatz beabsichtigt beziehungsweise verbunden?

- Welche Arbeitnehmerdaten und welche System- oder Maschinendaten mit Bezug auf bestimmte Mitarbeiter- (zum Beispiel Telefondaten, Terminalnutzungsdaten) sollen und müssen elektronisch erfaßt, verarbeitet und genutzt werden? Wie können Kontrollmöglichkeiten auf das erforderliche Maß begrenzt werden?

- Welche Mißbrauchsmöglichkeiten sind mit dieser Datenverarbeitung verbunden? Durch welche Regeln kann Mißbrauch ausgeschaltet werden?

- Welche Anforderungen sind an die Gestaltung von Bildschirm-Arbeitsplätzen, von Programmabläufen und Bedieneroberflächen sowie an die gesundheitliche Vorsorge der Beschäftigten zu stellen?

- Wie muß die Qualifizierung der betroffenen Beschäftigten erfolgen?

- Und wie sind die Beschäftigten vor Arbeitsplatzverlust oder Einkommenseinbußen durch Versetzungen zu schützen?

Der Verein bietet auch Seminare zu DV-Themen an

Daneben führt der Verein Seminare zu folgenden Themen durch: Handlungsmöglichkeiten beim DV-Einsatz, ergonomische Gestaltung von Bildschirm-Arbeitsplätzen, PC-Einsatz im Betriebs- beziehungsweise Personalratsbüro oder Regelung und Gestaltung von Zeiterfassungssystemen. Besondere Aufmerksamkeit findet ein Musterarbeitsplatz beim DGB Technologieberatung e. V. Berlin, an dem die ergonomischen Anforderungen an den BildschirmArbeitsplatz in praktischer Form erfahrbar werden. Neben der betrieblichen Beratung beteiligen sich die Technologieberater auch an der gewerkschaftlichen Technologiepolitik, indem zum Beispiel technologiepolitische Konzepte der Unternehmen und der Landesregierung sowie der politischen Parteien analysiert und gewerkschaftliche Vorschläge zur 'Technologiepolitik erörtert werden.

Auch außerhalb von Berlin arbeiten in acht der alten Bundesländer Technologieberatungsstellen beziehungsweise ähnliche Einrichtungen. Die meisten von ihnen werden - wie der DGB Technologieberatung e. V. Berlin - überwiegend aus Mitteln des jeweiligen Bundeslandes finanziert.

Wie sieht denn nun die Tätigkeit der Technologieberatungsstellen konkret aus? Das soll ein Beispiel der Berliner Technologieberatungsstelle zeigen. Ein - zumindest vorläufig - abgeschlossener Beratungsfall in einem Verlag erstreckte sich über zirka eineinhalb Jahre und stellt einen relativ typischen Verlauf dar. Die Geschäftsleitung überrascht den Betriebsrat mit der Tatsache, daß die Kisten mit einem neuen Verwaltungsrechter für die Finanz-, Vertriebs- und Anzeigenverwaltung bereits auf dem Betriebsgelände stehen, ohne daß dem Betriebsrat vorher Einzelheiten darüber bekannt wurden. Eine Erläuterung der Ziele und eine grobe Einführungsplanung erhält der Betriebsrat kurz darauf. Gemeinsam mit dem Technologieberater präzisiert der Betriebsrat seine konkreten Informations- und Mitbestimmungsansprüche und fordert zu Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung auf. Die Geschäftsleitung bestreitet zunächst das Recht auf Mitbestimmung, da ihrer Ansicht nach keine aussagekräftigen Leistungs- oder Verhaltenskontrollen mit dem System möglich seien. Die Einsicht in detaillierte Programmunterlagen, Protokollfunktionen des Systems und präzisere Zeitplanungen für den weiteren Ausbau des Systems wird dem Betriebsrat verwehrt.

Berater hilft vor ollem in der Einführungsphase

Unter Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Schritte gestattet der Betriebsrat einen Probebetrieb des Systems für den Anzeigenbereich unter der Auflage, daß die Mitarbeiter bei der Arbeit mit dem System nicht identifiziert und die erforderlichen Schulungsmaßnahmen mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.

Durch weitere Nachfragen ist es gemeinsam mit dem Berater möglich, daß der Betriebsrat die Handbücher über das Betriebssystem, die Inhalte des systeminternen Logbuchs und das Anzeigenprogramm erhält.

Gemeinsam mit dem Berater analysiert die Arbeitnehmervertretung die Handbücher und ermittelt, welche Programmodule aus seiner Sicht für die Sachbearbeitung nützlich sind und welche Mitarbeiter an einer Schulung beim Hersteller teilnehmen sollen. Den Einsatz dieser Programme hält der Betriebsrat zunächst auch ohne Betriebsvereinbarung für unbedenklich und verständigt sich darauf mündlich mit dem Arbeitgeber

Parallel hierzu vereinbart der Betriebsrat mit der zuständigen Gewerkschaft ein Seminar für alle Betriebsratsmitglieder, in dem unter Leitung des Beraters die DV-Nutzung und die Möglichkeiten ihrer humanen Gestaltung erarbeitet werden sollen. Der Arbeitgeber hält dies zwar für rechtlich bedenklich und weigert sich, die Kosten für dieses Seminar zu tragen, stellt die Betriebsratsmitglieder jedoch zur Teilnahme frei.

In Anbetracht der umfangreichen DV-Planungen des Unternehmens spricht sich der Betriebsrat im Rahmen des Seminars für die Erstellung einer Rahmenbetriebsvereinbarung aus Nach mehreren Monaten beschließt der Arbeitgeber, einer abgemagerten Rahmen-Betriebsvereinbarung zuzustimmen währenddessen das System weiter in der eingeschränkten Version läuft. Die Planungen zum Einsatz der anderen Programme nehmen konkrete Formen an. Die Geschäftsleitung hält sich nun stärker an die gesetzlichen Vorgaben und bezieht den Betriebsrat frühzeitig in die Überlegungen ein.

Nach weiteren zirka neun Monaten zäher Verhandlungen, an denen der Berater noch vereinzelt teilnimmt, wird eine Einigung über die Betriebsvereinbarung erzielt, die sich im wesentlichen an dem Entwurf des Betriebsrats orientiert. Schwerpunkte sind die detaillierte Beschreibung der eingesetzten Hard- und Software, umfangreiche Regelungen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten an Bildschirm-Arbeitsplätzen, nähere Bestimmungen über die erforderlichen Schulungsinhalte, ein Ausschluß von DV-gestützten Leistungs- oder Verhaltenskontrollen, soweit sie nicht vom Betriebsrat genehmigt werden, sowie prinzipielle Kontrollrechte des Betriebsrats über die Einhaltung der vereinbarten Regelungen.

Nicht jeder Beratungsfall endet tatsächlich in einer schriftlichen Regelung. Vielfach hat die Hinzuziehung eines Beraters den Vorteil, daß mündliche Absprachen, gemeinsame Protokolle oder einseitige Zusagen verbindlichen Charakter erhalten. Allerdings bleibt immer wieder die Erkenntnis, daß einmal getroffene Regelungen nur dann auch auf Dauer verbindlich bleiben, wenn sie auch schriftlich fixiert sind und gelegentlich auf ihre Einhaltung hin überprüft werden.

Für die neuen Bundesländer stellen sich diese Probleme in besonderer Form, da oft weder Mitarbeiter noch Arbeitgeber die nötigen juristischen Kenntnisse mitbringen. Gerade angesichts der vielfach ungeklärten betrieblichen Zukunft können die Arbeitnehmervertreter auch nur selten mit spürbaren juristischen Schritten die Durchsetzung ihrer Rechte erreichen. Abgesehen davon wird von den Beschäftigten der Technikeinsatz auch meist als willkommene Aufwertung ihrer Tätigkeit aufgefaßt, ohne die damit verbundenen Gefahren der Überforderung und Arbeitsplatz-Gefährdung ernst zu nehmen.