Mytaxi, Uber & Co.

Taxi-Apps: Echte Konkurrenz für die Branche?

12.02.2016
In mehreren Prozessen zogen die Taxi-Zentralen in den vergangenen Jahren gegen Mobile-App-Anbieter wie MyTaxi und Uber vor Gericht. Sie fürchten um ihr Geschäft. Ist ihre Angst berechtigt?

MyTaxi und Uber werden häufig als Schreck der Taxibranche dargestellt. Doch sind die Apps tatsächlich eine Bedrohung für die heimischen Taxifahrer? Ein Faktencheck.

Die Taxibranche fürchtet die App-Konkurrenz. Zu Recht?
Die Taxibranche fürchtet die App-Konkurrenz. Zu Recht?
Foto: Denys Prykhodov - shutterstock.com

MyTaxi und Uber machen Taxifahrern Konkurrenz

Das stimmt in Deutschland nicht ganz. Denn weder die Daimler-Tochter MyTaxi noch Uber mit seinem Dienst UberTaxi beschäftigten eigene Fahrer. Sie vermitteln Fahrten - ebenso wie die Taxizentralen in den Städten. Uber bietet neben der Taxivermittlung, die es ausschließlich in Berlin gibt, auch noch einen Chauffeur-Service namens UberX an, über den Mietwagenfirmen Touren mit Fahrer anbieten. Der ursprünglich geplante Mitfahrdienst UberPop, der auf Privatleute als Fahrer setzte und damit in direkter Konkurrenz zu Taxis stand, wurde nach einer Niederlage vor Gericht im vergangenen Jahr in Deutschland eingestellt. Nur im Ausland gibt es den Mitfahrdienst, der wie eine spontane Mitfahrzentrale funktioniert.

MyTaxi und Uber verderben Taxifahrern die Preise

Das stimmt ebenfalls nicht. Die Preise für Taxifahrten legen die Kommunen fest, dadurch sollen Taxifahrer vor ruinösem Wettbewerb geschützt werden. Allerdings hat MyTaxi versucht, Kunden mit Rabattaktionen anzulocken, bei denen die App den Fahrgästen Gutschriften gewährte oder einen Teil des Fahrpreises zurückerstattete. Die Fahrer selbst erhielten aber den vollen Preis. Diese Praxis ist im Falle von MyTaxi zuletzt vom Landgericht Frankfurt bundesweit gestoppt worden. Der Streit ist allerdings noch nicht durch alle Instanzen ausgefochten.

MyTaxi und Uber sind eine günstige Alternative zum Taxi

Siehe oben. Dumpingpreise für Taxifahrten sind laut Gesetzgeber nicht erlaubt. Also träfe das nur zu, wenn die beiden Apps dauerhaft Rabattaktionen anbieten würden, die aber in Deutschland verboten sind. Uber vergibt nach wie vor Gutscheine, um Neukunden anzulocken. Die können dann für die erste Fahrt eingelöst werden. Dauerhaft günstiger ist der Dienst somit aber für die Kunden nicht. MyTaxi hat diese Aktionen nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts ebenfalls gestoppt.

MyTaxi und Uber verstoßen gegen deutsches Recht

Für den Mitfahrdienst UberPop trifft das zu. "Wir [..] mussten aber feststellen, dass das Konzept in Deutschland an rechtliche Grenzen stößt", räumte Uber-Deutschlandchef Christian Freese jüngst in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur ein. Die Taxivermittlung der beiden Apps steht allerdings bislang in den Rechtsstreitigkeiten nicht infrage.

MyTaxi und Uber sind für die Fahrer viel teurer als Taxizentralen

Sowohl MyTaxi als auch Uber behalten nach Angaben ihrer Sprecher sieben Prozent je Fahrt ein. Die Taxizentralen werden laut Taxi Deutschland, einer Gesellschaft die mehrere Zentralen vereint, mit Monatsbeiträgen bezahlt, die im Schnitt bei drei bis fünf Prozent des Fahrtpreises liegen. Allerdings fallen diese Beiträge auch an, wenn die Taxifahrer gar keinen Umsatz machen. (dpa/fm)