Kostenfrei im Web: Handbuch Filesharing - Leitfaden für Eltern
Im Falle eines Falles tut eine schnelle Beratung not. Es ist aber auch wichtig, sich vorbeugend zu informieren, um weit verbreitete Fehlinformationen auszuräumen. So können auch Kinder unter 14 Jahren für eine Urheberrechtsverletzung haften. Ein Filesharer kann auch mehrmals abgemahnt werden. Sich herauszureden, dass niemand weiß, wer im Haushalt oder in der WG die Urheberrechtsverletzung begangen hat, hilft auch nichts: Dann haftet der Besitzer des Internetanschlusses.
Christian Solmecke hat mit dem "Handbuch Filesharing" einen 74-seitigen Leitfaden für Eltern geschrieben, der aufzeigt, dass Tauschbörsen im Internet kein rechtsfreier Raum sind. Er erklärt, was Tauschbörsen sind, wie eine Abmahnung aufgebaut ist, wie die Abmahner vorgehen, um was es sich bei der Störerhaftung handelt, wie man auf eine Abmahnung reagiert und was im Fall eines Strafverfahrens genau passiert.
Weitere Informationen und Kontakt:
Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt und Partner bei Wilde, Beuger & Solmecke Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln, Tel.: 0221 951563-23, E-Mail: solmecke@wbs-law.de, Internet: www.wbs-law.de