Web

Torrent und Mule

Tauschbörsen – Downloader im Visier der Urheber

09.01.2008

Trotzdem sollten sich die Downloader nicht zu sicher fühlen: "Wir gehen davon aus, dass die Klarstellung des Gesetzes keine Luftnummer ist", sagt Rohleder vom BITKOM. Schon zuletzt habe die Musik- und Filmindustrie die illegalen Aktivitäten zunehmend im Auge gehabt, sagt Jaeger. Dieser Eifer werde bestimmt nicht nachlassen. "Und es sollte sich keiner sagen 'Ich mach das ja nur ab und zu mal'", ergänzt Scharringhausen von der GVU. "Nur wenig heruntergeladen zu haben, schützt nicht vor Bestrafung."

Wer erwischt wurde, muss laut Rechtsanwalt Jaeger in der Regel mit zivilrechtlichen Ansprüchen der Rechteinhaber rechnen - sprich: mit Geldforderungen, die empfindlich hoch ausfallen können. "Da werden regelmäßig Strafen von mehreren Tausend Euro fällig." Darin ist neben den Schadensersatzforderungen der Musik- oder Filmlabels immer auch ein tüchtiger Batzen für die Erstattung der Anwaltskosten enthalten.

Das sollte nicht nur im Hinterkopf haben, wer selbst gelegentlich der Download-Versuchung erliegt: Auch Eltern reden ihren im Internet surfenden Kindern besser ins Gewissen. Sonst greift laut Bernhard Rohleder womöglich irgendwann das Baustellen-Motto: "Eltern haften für ihre Kinder." Das gilt umso mehr, wenn der Sprössling die heruntergeladenen Dateien auch noch auf dem Schulhof verkauft. "Denn das ist gewerbsmäßiger Handel" - mit weitaus gravierenderen möglichen Konsequenzen. Allerdings wurde gestern an dieser Stelle Teilentwarnung gegeben: Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, dass Eltern ihre Kinder im Internet nicht überwachen müssen, wenn es keine Anhaltspunkte für den illegalen Gebrauch des Internetzugangs gibt.

Keine bösen Folgen drohen bis auf weiteres, wenn eine gekaufte CD oder DVD für eine Hand voll Freunde gebrannt wird, ohne dass dabei Geld im Spiel ist. Einzige Voraussetzung: Der Silberling darf nicht mit einem Kopierschutz versehen sein. In Ordnung ist es aber zum Beispiel, wenn die Tochter eine gebrannte CD, die ihr die beste Freundin geschenkt hat, für eine weitere Freundin kopiert: "Von einer legalen Kopie kann man weitere Kopien ziehen, auch wenn man das Original nicht besitzt", erklärt Rohleder.

Aufgepasst heißt es dagegen, wenn der Sohn - oder auch der Vater - seine private Homepage, mit Hintergrundmusik oder Filmausschnitten aufpeppen will: "Dann muss man darauf achten, dass die Urheberrechte geklärt sind", warnt Rohleder. Andernfalls spielt es keine Rolle, ob der Betreiber die entsprechende CD oder DVD im Original besitzt oder nicht: Stößt der Rechteinhaber auf seine Webseite, gibt es Ärger. (dpa/ajf)

Mehr dazu?