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Tauschbörse siegt vor Gericht

02.04.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Musikindustrie hat vor einem niederländischen Berufungsgericht eine empfindliche Niederlage eingesteckt: Nach einem Urteilsspruch ist das Unternehmen Kazaa, Entwickler der Musik- und Filmtauschsoftware “Fasttrack”, nicht für die vielen Raubkopien verantwortlich, die auf Grundlage der Plattform im Internet getauscht werden. Mit der Entscheidung hob das Gericht ein Urteil vom vergangenen November auf, das die Verbreitung von Raubkopien über Kazaa mit Geldstrafen belegt hatte.

In der Urteilsbegründung folgte die Berufungskammer weitgehend den Argumenten des Beklagten, wonach es nicht möglich sei, Raubkopien mittels der Software nachträglich zu unterbinden. Der Verstoß gegen das Urheberrecht gehe in erster Linie von den Nutzern aus, und nicht von der jeweiligen Plattform, hieß es. Geklagt hatte die Rechtewertungsgesellschaft Buma/Stemra, das niederländische Pendant zur deutschen Gema. Die Gesellschaft hatte im vergangenen Jahr Lizenzverhandlungen mit Kazaa ergebnislos abgebrochen. In den USA ist allerdings noch eine weitere Klage gegen Kazaa anhängig. (ajf)