Taschenrechner im Unterricht

07.11.1975

MÜNCHEN - Taschenrechner fallen (noch) nicht unter die Lernmittelfreiheit an den Grund- und weiterführenden Schulen in den Bundesländern. Eine Untersuchung des badenwürttembergischen Kultusministers ergab gleichwohl, daß Schüler aller Stufen Taschenrechner benutzen. Der inzwischen recht preiswerte Rechenschieber-Ersatz (Stückpreise bereits unter 20 Mark) wird von den Kultusministern deutscher Länder mit Skepsis betrachtet: er könnte die Chancengleichheit in den Klassen verschieben. So ist in NRW die Benutzung von Taschenrechnern in der Schule nur erlaubt, wenn alle Schüler einer Klasse damit ausgestatte sind. Auch bei Prüfungsarbeiten sind die Rechenknechte aus pädagogischen Gründen nicht erlaubt. Die Ausnahme bilden an einigen wenigen Schulen mathematischnaturwissenschaftliche Oberstufen-Zweige.

An Fachhochschulen und Universitäten scheint es um die Zulassung von Taschenrechner keine Auseinandersetzungen zu geben. Sie können nach Bedarf und finanziellem Vermögen der Studierenden benutzt werden. Im Bannkreis nahezu jeder Fachhochschule und Universität haben sich in den letzten beiden Jahren oft von Studenten betriebene Geschäfte aufgetan, die Kommilitonen und Dozenten mit Taschenrechnern zu Niedrigstpreisen versorgen.

Irgendwo müssen die vielen Rechner schließlich auch bleiben: 1975 werden in die BRD weit über 2,5 Millionen Taschenrechner eingeführt. Marktexperten schätzen die Aufnahmefähigkeit des deutschen Marktes sogar auf jährlich über 5 Millionen. os