Hessens öffentlicher Dienst regelt Einführung und Einsatz neuer Techniken:

Tarifvertrag wertet Bildschirmarbeiter auf

11.12.1987

WIESBADEN (lo) - Das heiße Thema "Bildschirmarbeit" ist unter Dach und Fach. Die hessischen Tarifparteien des öffentlichen Dienstes fanden - erstmalig in der Bundesrepublik - zu einem Konsens: Gesundheitsschutz und Fortbildung sind garantiert, Leistungskontrollen per Computer indes ausgeschlossen. Was für die 140 000 Beschäftigten ab Dezember 1987 gilt, scheint auch für Unternehmen in Wirtschaft und Industrie als Richtschnur angesagt.

Keinen Schlußpunkt unter das Thema setzen, doch eine klare Linie in die Diskussion bringen soll ein Tarifvertrag, den die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) in Hessen mit dem Innenministerium für 140 000 Beschäftigte abschloß.

Von Kopfschmerzen über Sehminderung bis zu Mißbildungen Neugeborener nämlich reichen die Beschwerden und Befürchtungen bei Bildschirmpersonal. Nahrung erhalten die Bedenken durch Untersuchungen über nur lax gehandhabte Schutzbestimmungen. Das Amt für Arbeitsschutz in Hamburg etwa mußte als Bilanz einer Großerhebung noch Anfang dieses Jahres melden: Lediglich in 28 von 613 überprüften Betrieben blieben die Arbeitsbedingungen der über 30 000 Betroffenen völlig ohne Beanstandungen. Häufigste Kritikpunkte zielten auf die Arbeitsbedingungen sowie auf eine mangelnde Qualifizierung der Mitarbeiter für die gewandelte Tätigkeit. Medizinische Untersuchungen ergänzen die Statistik: Bremer Wissenschaftler erwarten biologische Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, die langfristig nicht abzusehen seien.

Diese neuralgischen Punkte will die Vereinbarung über "Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Informationstechnik" angehen. Laut Beschluß vom 30. November 1987 erhält der Personalrat dabei die Aufgabe, Inhalte und Organisation der Arbeit bei der Einführung neuer Technik mitzubestimmen. Durch ärztliche Pflichtuntersuchungen etwa soll der Gesundheitsschutz gesichert werden. Über 55jährige und ältere Arbeitnehmer können nicht gezwungen werden, an Terminals zu arbeiten. Alle Beschäftigten haben zudem Anspruch auf regelmäßige Pausen, Schwangere sind auf Antrag von der Arbeit am Bildschirm freizustellen.

Auch die Fortbildung der Mitarbeiter erhält hohe Priorität. Sie ist rechtzeitig vor Einführung der Geräte mit der Personalvertretung abzustimmen. Ihre Kosten trägt der öffentliche Arbeitgeber. Zudem unterliegt die Leistung des einzelnen weitgehend keiner Kontrolle durch Softwareprogramme. Denn der Tarifvertrag untersagt, "technische Möglichkeiten, die nicht der Auftragserfüllung dienen", zu nutzen, um personenbezogene Daten auszuwerten.

Von diesem Abkommen verspricht sich der hessische Innenminister Gottfried Milde mehr als nur einen bedeutenden Schritt voran für eine verbesserte Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Er stimmt mit dem ÖTV Landesvorsitzenden Herbert Mai überein, daß diese Vereinbarung "weit in die Zukunft" weise - und möglicherweise auch Richtschnur für andere Bundesländer sowie Industrie und Wirtschaft sein könne (Auszüge aus dem Vertragstext finden Sie auf Seite 36).