Betriebsprüfer, die solche Geschäftskontakte feststellen, behaupten schnell, dass es sich um Scheingeschäfte handelt, die dazu dienen sollen, Steuern zu hinterziehen. Auch die Umsatzsteuerproblematik verschärft häufig die Situation. Begründet ist dieses Misstrauen der Finanzbeamten in dem Image der Schweiz als Steuerparadies mit einem immer noch ausgeprägten Bankgeheimnis.
Die Konsequenz dieser Einstellung ist vergleichbar mit einem Berufsverbot - zumindest für deutsche Informatiker, die ausländische Geschäftsbeziehungen unterhalten. Diesem Personenkreis drohen fiskalische Repressalien. Sehr schnell wird aufgrund der vermuteten Scheingeschäfte ein Anfangsverdacht begründet, der dem Finanzamt sämtliche Türen öffnet. Denn spätestens dann gibt es kein Bankgeheimnis mehr, und es können alle in Betracht kommenden Privatkonten durchleuchtet werden.
Auch die Geschäftspartner werden unter die Lupe genommen. Zu guter Letzt steht dann auch noch die Steuerfahndung vor der Tür. Als Fazit bleibt die Vermutung, dass als Berater tätige Informatiker tunlichst nicht für ausländische Firmen tätig sein dürfen, um nicht ins Visier der Fahnder zu geraten.
Bei Rückfragen zu diesem Themenkreis steht Ihnen Peter Brenner unter E-Mail peterbrenner@t-online.de oder Telefon 02203/69161 sowie Fax 02203/695854 jederzeit zur Verfügung.