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T-Online und Bild.de dürfen - mit Auflagen

08.03.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundeskartellamt hat das geplante Joint-Venture von T-Online und Bild.de genehmigt, allerdings mit wichtigen Einschränkungen. Und zwar darf das geplante Gemeinschaftsunternehmen weder die Internet-Zugänge von T-Online vermarkten noch Bezahldienste ausschließlich über die Telefonrechnung der Telekom abrechnen. Die beiden Unternehmen haben nun angekündigt, ihre Portalpläne in den nächsten Wochen sukzessive umzusetzen. Das geplante Informations- und Unterhaltungsportal wird dann unter www.bild.t-online.de und www.bild.de zu erreichen sein. (tc)